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Auskunft Halterdaten bei der Zulassungsstelle

Verfasst: 13.04.2005, 20:07
von linux
Hallo zusammen,

wer kennt sich aus in Sachen Halterauskunft bei der Zulassungsstelle?

Es geht um folgendes:
Mir wurde in einem Parkhaus die Fahrertüre eingedellt. Der Verursacher (der Beifahrer des daneben geparkten Autos) war offensichtlich beim Aussteigen etwas zu unvorsichig bzw. zu stürmisch.

Das Kennzeichen hab ich mir notiert und möchte nun die Daten des Halters herausbekommen, um den Sachverhalt zu klären.

Im Internet habe ich gelesen, daß eine Halterauskunft bei der Zulassungsstelle nur dann beantragt werden kann, wenn ein verkehrsrechtlicher Hintergrund vorliegt.

Ist eine Auskunft in meinem Fall auch möglich oder gibts diese nur für Fälle, wo eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt?

Vielen Dank für eure Mithilfe!

Zivilrechtliche Ansprüche ?

Verfasst: 13.04.2005, 21:04
von Erik.Ode
Du hast vermutlich zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verursacher. Frage mal bei deiner Polizeidienststelle nach.
Dort wird allerdings die Frage aufkommen, warum du nicht gleich die Polizei angerufen hast.
Und die Frage ist berechtigt. Kannst du beweisen, daß das Fahrzeug ( bzw. der Fahrer / Beifahrer ) den Schaden an deinem Fahrzeug verursacht hat ? Oder versuchst du nur billig einen Eigenschaden auf jemanden anders abzuwälzen ? Oder willst du aus einem anderen Grund an die Daten des Halters kommen ???


Fragen über Fragen. Das hätte man durch einen kurzen Anruf bei Feststellung des Schadens vermeiden können.