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Ausnahmegenehmigung für § 50 Abs.3 StVZO woher????

Verfasst: 10.04.2005, 18:16
von Nico
Mein Auto hällt die vorgeschriebenen 500mm von Boden bis scheinwerferunterkannte nicht ein ( sind nur 470mm )
Baujahr 05.1988
Kann mir jemand helfen wie ich den SO zugelassen bekomme