Fahrzeug mit Tieferlegung ohne Tüv verkauft
Verfasst: 13.06.2004, 23:26
Ein Gebrauchtwagenhändler legte ein Auto tiefer, ohne die Änderung vom Tüv abnehmen und eintragen zu lassen, und verkaufte den Wagen mit Sommerbereifung. Der Käufer blieb ahnungslos, bis er Winterreifen aufziehen wollte. Denn das klappte nicht, die Reifen scheuerten an den Radkästen. Daraufhin wollte er das Auto zurückgeben, doch der Händler lehnte ab. Das OLG Koblenz entschied für den Käufer. Begründung: Der Autohändler habe diesem ein nicht zulassungsfähiges, verkehrsuntaugliches Fahrzeug verkauft und müsse deshalb haften.
(Az. 12 U 444/99)
(Az. 12 U 444/99)