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Arglistige Täuschung und weiter?
Verfasst: 10.04.2005, 01:02
von Mikey
Hallo
Bin über Google auf dieses Forum gestoßen und habe hier schon einen Thread über Reimport verschwiegen von Händler gelesen.
Grund für meine Suche ist mein Besuch bei einem Autohändler, da es wieder Zeit wurde für ein anderes Auto. Meinen letzten gebrauchten hatte ich bei nem VW Vertragshändler gekauft.
Diesmal wieder bei einem VW Vertragshändler angelangt und ein Auto zur Probefahrt entdeckt. Während einer langen Probefahrt bewertete der Autohändler mein Auto. Sein erster Satz als ich wieder da war lautete: "Da es sich bei ihrem Auto um einen ReImport aus Spanien handelt ziehen wir usw usf vom Wert ab." Da fiel mir erstmal das Gesicht in Scheiben. Auf mein Nachfragen hat er mir die Daten meines Autos aus der VW Datenbank nochmal ausgedruckt und nun habe ich es schwarz auf weiß...
Zuhause angekommen erstmal meinen Kaufvertrag gesucht bzw meine "verbindlinche Bestellung eines Gebrauchtwagens" hier wird ausdrücklich angekreuzt: "Das Fahrzeug ist ein Reimport NEIN" Beim Kauf wurde gesagt es muss ein neuer Brief erstellt werden da der alte verloren ging gleiches meinten sie beim scheckheft. Ich dachte mir hierbei nicht viel da der Händler mir ach bekannt war und das Fahrzeug sich gut gefahren hat.
Das ganze ist jetzt 2,5 Jahre her. Liegt also noch in der Verjährungszeit der arglistigen Täuschung. Der Händler weiß noch nichts von seinem Glück und nächste Woche werde ich ihm einen Besuch abstatten.
Wie sind die Erfahrungen was solche Fälle angeht? also Chancen etc. leider haben wir keinen Rechtsschutz wenns also schlecht läuft könnten noch größere Kosten auf uns zu kommen. Bevorzugen würde ich dass der Händler den Wagen zurücknimmt (Abzug Kilometer versteht sich von selbst). Das Fahrzeug hat gegenüber den für Deutschland gebauten nämlich die Nachteile dass es keinen Beifahrerairbag hat und kein ABS, was ein Verkaufen heutzutage äußerst erschwert.
Nun habe ich schon einiges zusammengesucht aber über Links die mir helfen könnten wäre ich echt dankbar.
MfG Mike
Verfasst: 11.04.2005, 14:54
von privatjet
Das ist aus meiner Sicht ganz klar Betrug! Ich würde an Deiner Stelle mal einen Rechtsanwalt aufsuchen und den dazu befragen, da bekommst Du sicherlich eine verbindliche Auskunft. Die Anwalts- und Gerichtskosten richten sich natürlich nach dem Streitwert und der wird ja schon ein paar Tausend Euro hoch sein.
Ich bin mir nicht sicher, aber die Verjährungsfrist dürfte nach meiner Ansicht noch lange nicht abgelaufen sein.
Viel Glück und berichte mal wenn Du mehr weist.
Verfasst: 11.04.2005, 16:15
von Erik.Ode
Also ich würde zunächst auch beim Händler vorstellig werden. Aber bitte einen Zeugen mitnehmen.
Der Händler dürfte dann schon abwägen, ob er das Risiko einer Strafanzeige und ggf. einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung eingehen will.
Sollte das Ergebnis nicht deinen Vorstellungen entsprechen, könnte man sich noch mit der Schiedstelle der Kfz-Innung in Verbindung setzen.
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Adress ... =10138%230
Berichte mal, wie es weitergeht.
Verfasst: 11.04.2005, 16:38
von Mikey
Danke an euch beide schonmal.
Heute morgen schon mit meinem Vater bei der Firma gewesen leider hatte der Geschäftsführer "keine Zeit" da er in einer Besprechung war.
Der Verkäufer mit dem wir dann gesprochen hatten wollte es mit ihm abklären, sofern dieser sich morgen nicht von selbst meldet werde ich mich nochmal an sie wenden...
Geschäftsführung und Inhaber haben sich wohl in letzter Zeit geändert hoffe das nimmt mir nicht die Möglichkeit gegen diesen Betrug vorzugehen. Wohl haben sie auch ne neue Handelsnummer und das GmbH und CO KG ist aus ihrem Namen verschwunden.
Angestellte und Geschäftsräume sind gleich geblieben (natürlich ist der Verkäufer auch nichtmehr da ... )
Im Moment heißt es also abwarten. Melde mich sobald es was neues gibt.
Gruß
Verfasst: 02.05.2005, 16:05
von Mikey
SO der Verkäufer hat sich gerade mal wieder gemeldet.
Nun eine sehr wichtige Frage. Wenn man wie oben beschrieben das Auto gebraucht kauft. Wird die Nutzung vom Neupreis des Fahrzeuges oder vom Kaufpreis des Fahrzeuges abgezogen?
Der gute Mann geht nämlich von einem viel zu hohen Neupreis aus und berechnet 0,7% davon als Nutzung was natürlich das was er mir noch zahlen müsste erheblich verringert.
Ne schnelle Antwort wäre genial bin nämlich unglücklicherweise ab morgen ach noch im Urlaub
Greetz
0,67 % pro 1000 KM
Verfasst: 02.05.2005, 17:01
von Erik.Ode
Mikey hat geschrieben:
Der gute Mann geht nämlich von einem viel zu hohen Neupreis aus und berechnet 0,7% davon als Nutzung was natürlich das was er mir noch zahlen müsste erheblich verringert.
Rücktritt vom Vertrag oder Minderung
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine vom Käufer dem Verkäufer gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen bzw. ist eine Frist entbehrlich, weil der Verkäufer sich verweigert hat, so kann der Käufer entweder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen oder statt des Rücktritts den Kaufpreis mindern. Beim Rücktritt muss der Käufer den Vorteil ausgleichen, den er durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hat.
Die überwiegende Rechtsprechung bewertet den auszugleichenden Vorteil mit 0,67 % des reinen Kaufpreises des Fahrzeuges (nicht also einschließlich Überführungs- und Zulassungskosten) pro gefahrene 1000 Kilometer. Die Minderung hat die gleichen Voraussetzungen wie der Rücktritt. Der Minderbetrag ist im Wege der Schätzung zu ermitteln. Es handelt sich hierbei immer um eine Einzelfallentscheidung. Im Streitfalle muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden, der den Minderbetrag festlegt.
http://www.adac.de Stichwort: Rücktritt
Verfasst: 02.05.2005, 17:10
von Mikey
Danke das hatte ich auch gefunden aber ne Bestätigung ist immer gut wenn man sich weniger auskennt. Ich werde versuchen ihn zu erreichen und er soll es mir schriftlich geben dass er einen Neupreis von XX.XXX € berechnet (der definitiv zu hoch ist selbst für ein Deutsches auto wäre er zu hoch) und dass er vom Neupreis die Nutzung abziehen darf.
Danke und Gruß
Melde mich wenns was neues gibt.
Verfasst: 02.05.2005, 17:23
von Erik.Ode
Mikey hat geschrieben:und dass er vom Neupreis die Nutzung abziehen darf.
Hast dich wohl verschrieben und meintest "Kaufpreis", oder ???
Verfasst: 02.05.2005, 18:27
von Mikey
Ne stimmt schon was ich geschrieben hab. Kriegs nun schriftlich nu heißts erstmal abwarten, dass es nicht richtig is hab ich jetzt ja bestätigt...
Gruß und Danke nochmals
Verfasst: 03.05.2005, 14:00
von Insider
Hallo Mikey,
da bist Du ja einem rechten Schlitzohr aufgesessen. Ich bin immer (so auch hier) der Meinung, dass Ross und Reiter beim Namen genannt und ruhig öffentlich angeprangert werden sollten.
Das ist
a) das beste Mittel, andere davor zu bewahren, das gleiche Schicksal zu erleiden und
b) die beste Möglichkeit, solchem Gesindel das Handwerk zu legen.
Auch wenn ich hoffe, dass das Ganze für Dich positiv ausgeht, sehe ich objektiv betrachtet drei Probleme. Weswegen ich Dir rate, gaaaanz kleine Brötchen zu backen und hoffe, dass der liebe Händler das hier nicht liest:
Größtes Problem: Dein möglicher Anspruchsgegener, die GmbH&Co KG, existiert offensichtlich nicht mehr. Keiner mehr da, den Du notfalls verklagen könntest.
Zweites Problem: "Re-Import"
"Re" heißt zurück. Zurückimportiert. Das setzt voraus, dass er vorher schon mal in Deutschland war.
Beispiel: Golf. Produziert in Wolfsburg oder Mosel in der DDR, exportiert nach Dänemark, von unsereinem wieder re-importiert.
Dein Polo ist aber nicht nur aus Spanien bezogen, sondern vermutlich auch dort produziert (wie fast alle EU-Polo). Ergo: kein Re-Import. Streng genommen. Und damit kann sich Dein Verkäufer dann sauber rausreden.
Es kommt jedoch bei Gericht immer auf die Umstände des Einzelfalls an.
Es KÖNNTE sein, dass der Richter sagt, das müsse man weit auslegen und aus der Sicht des Verbrauchers sei auch der EU-Import eines in Spanien produzierten VW ein "Re-Import". Das ist aber ein Wagnis...
Drittes Problem: Vorsatz. Den musst Du nachweisen.
Dein erster Fehler war, einen Vertrag für einen Gebrauchtwagen zu unterschreiben. Da hättest Du doch schon stutzen müssen.
Das hat der Händler gemacht, weil er weiß, dass kein Auto Spanien ohne dortige Zulassung verlässt.
Hättest Du Dich nicht auf einen "Gebraucht-", sondern nur auf einen Neuwagenvertrag eingelassen, hättest Du (abgesehen von der vermutlich erloschenen Firma des Verkäufers) evtl. bessere Karten.
Vielleicht ist dies wenigstens anderen eine Warnung.
Hofft
Insider