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Motorrad verkauft-Käufer will zurückgeben-was nun?

Verfasst: 04.04.2005, 22:20
von Vettervogel
Hallo,
habe Freitag mein Motorrad an privat von privat verkauft.Habe ich vor ca. 6 Monaten von privat gekauft.Bin nur 20km gefahren und dann in Garage gestellt.Im Winter nur Vergaser gereinigt.Jetzt in Zeitung,Käufer kommt und Motorrad springt nicht an.Ich berichtet dass Motorrad vor der Winterpause lief.Käufer kauft Motorrad unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.Ein paar Tage später ruft Käufer an und meckert,dass Motorrad nicht anspringt.Möchte Motorrad zurückgeben oder eine Entschädigung. Er ist der Meinung selbst von privat kann man das Motorrad innerhalb 1 Wochew zurückgeben.Was soll ich machen?
Motorrad lief vor Winterpause einwandfrei.

Danke für Infos!!!

Bitte die Suche benutzen !

Verfasst: 04.04.2005, 23:42
von Erik.Ode
Benutze die SUCHE mal mit folgenden Stichwörtern: Wandlung, Arglist, arglistige Täuschung, privat etc.

Da dürften genug Beispiele kommen. Dein Käufer hat ( wenn du ihn nicht beschissen hast !??? ) schlechte Karten und wird die Karre behalten dürfen.

Verfasst: 05.04.2005, 19:03
von Auto-Chris
Da haben sich ja zwei gefunden!
Habe ich vor ca. 6 Monaten von privat gekauft.Bin nur 20km gefahren und dann in Garage gestellt.
Falls Dir das öfter passiert, besteht die Möglichkeit, dass der Käufer Dir einen gewerbsmäßigen Handel nachzuweist. Dann wärst Du zur Gewährleistung verpflichtet.
Im Winter nur Vergaser gereinigt.
So so :? Und das Krad als laufend oder defekt verkauft? Wieso quietscht der Mann jetzt bei Dir auf? Kauft ein nicht laufendes Teil und beschwert sich dann genau darüber :?: :!:
Er ist der Meinung selbst von privat kann man das Motorrad innerhalb 1 Wochew zurückgeben.
Das ist zwar falsch, aber Art 5 GG schützt seine freie Meinungsäußerung :wink:
Was soll ich machen?
Gar nichts! Du hast ja auch alles worauf Du hinaus wolltest (Geld für Moped). Es ist also an dem Käufer zu handeln. Entweder wird er versuchen Dir arglistige Täuschung vorzuwerfen oder Handel mit Gewinnabsicht (Warst Du mal als Halter des Krad eingetragen?) nachzuweisen, also gewerbsmäßigen Handel. Wenn Du das nicht möchtest, versuche Dich außergerichtlich zu einigen.

Bei reinem Gewissen :D : Abwarten, kann er Dir nichts.

Kein Handel etc. sogar Verlust dabei!!

Verfasst: 05.04.2005, 22:03
von Vettervogel
Hi,
ersteinmal danke für die Antworten!War heute schon bei meinem Anwalt um Rat fragen ...kommt leider erst Montag wieder aus dem Urlaub....Vertretung Vorfall geschildert von angeblichem Rücktrittsrecht innerhalb 1 Woche............stimmt nicht wurde mir gesagt!Habe 100% ehrlich gehandelt beim Verkauf.....und sogar noch Verlust gemacht bei der Sache! Habe im Winter nur Vergaser gereinigt,sonst nix!
Kann nur eine Kleinigkeit sein-lief top vor den Wintermonaten!


Vielleicht habt ihr ja noch Tipps....