Seite 1 von 1

Gebrauchtmotorrad nach 1 Monat ein Problemkind...

Verfasst: 03.04.2005, 20:32
von nemis
hallo!

hab mir vor ungefähr einem Monat ne KTM (20000km) von einem BMW-Motorradhändler gekauft!
vor 4 tagen hab ich sie zur Inspektion (Ventile einstellen, Öl wechseln, etc.) zu meinem KTM-Dealer gegeben! dabei hat der Mechaniker festgestellt, dass das Gegengewinde der Ölablassschraube von dem Vorbesitzer schon einmal mit einem Heli-Coil repariert wurde, der aber auch schon wieder kaputt geht. Laut Mechaniker war es ne ziemliche Fummelei den Motor wieder dicht zu bekommen (er hats schließlich mit nem Teflonband, dass er um das Schraubengewinde gewickelt hat, geschafft)!
Wenn dieses Gewinde bei nem zukünftigen Ölwechsel jez kaputt gehen sollte, bin ich halt gearscht! Zusätzlich dazu, fing meine Kupplung bei der ersten Tour nach der Inspektion das Rutschen an.
Die Meinung meines KTM-Händlers:

1. Das Gewinde ist kein Verschleißteil und da es sich um einen Mangel handelt, der schon bei dem Kauf vorhanden war, muss der Verkäufer dafür gerade stehen. Also reparieren.
2. Da ich in diesem (ersten) Monat nur ca. an 7 Tagen gefahren bin (insgesamt 900 km), ist der Kupplungsverschleiß nicht als normaler Verschleiß anzusehen, sondern war auch schon beim Kauf vorhanden: sozusagen muss der Händler auch hier für die Erneuerung der defekten Kupplungsteile aufkommen!

Ich hab mich noch nicht mit dem BMW-Händler in Verbindung gesetzt! Wollte erstmal von euch hören, was ihr davon haltet!

Bin für jeden Beitrag, Tipp, etc. dankbar

danke

NeMiS

Mangel oder Verschleiß ?

Verfasst: 03.04.2005, 21:19
von Erik.Ode
Hallo,

habe von Mopeds leider nicht so die Ahnung. Habe aber folgendes gefunden:

Mangel oder Verschleiß ?

Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel am Fahrzeug, so ist nicht in jedem Fall die gesetzliche Sachmängelhaftung einschlägig. Es ist zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Sachmangel oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt. Da kein Neu-, sondern ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer geschuldet wird, sind gewisse Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen, ohne dass Sachmängelhaftungsrechte geltend gemacht werden können. Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich lediglich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt.

Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.

Sieht bei dir nach Einzellfallprüfung aus.

Schaue auch mal hier:

http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... ht=arglist

Verfasst: 05.04.2005, 19:19
von Auto-Chris
Das defekte Gewinde ist sehr ärgerlich. Ist aber vom Händler zu reparieren. Denn das Heli-Coil zeigt, dass jemand versucht hat, den Schaden zu beheben und somit schon vor dem Kauf vorlag. Ein verdrehtes Gewinde ist keine Dichungsabnutzung.

Mit der Kupplung ist so eine Sache. Vertragshändler sind idR kulanter. Und sooo teuer ist Kradkupplungstausch auch wieder nicht, dass deswegen der Haussegen auf schief gehängt wird. Mopedhändler sind meist echte Freundliche :D :D


Viel Erfolg

Chris