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rechte als verkäufer

Verfasst: 31.03.2005, 17:40
von deep_silver
hi community.

folgendes problem.

ich habe vor 2 monaten meinen fiat cinquecento bj 93 für 1000? über eine zeitungsannounce verkauft.

er ist eben erst über den tüv ohne mängel gekommen!und im kaufvertrag war die klausel "unter ausschluss jeglicher gewährleistung" angegeben.

nun rief mich letztens der käufer an und erzählte mir das er mit dem wagen in der werkstatt war und diese fiolgende mängel aufgefunden hat.

verschleiß der kupplung, sowie einen lagerschaden.

er schickte mir einen kostenvoranschlag der werkstatt über 950?.( keinen mängelbericht)

ich erklärte ihm, dass mir diese mängel nicht bewusst waren und mit sicherheit jede werkstatt mindestens 1 schaden an einem wagen, welches fast 13 jahre alt ist finden würde und das verschleiß ganz normal sei.
wobei ich dazu sagen muss, das ich ende letzten jahres erst komplett neue bremsen hab einbauen lassen.

als ich heute nach hause kam, lag ein brief von einem rechtsanwalt in meinem briefkasten, in dem stand, das ich mich zu diesem vorwurf äußern solle.

nun meine frage an euch: welche rechte hab ich, und wie soll ich mich verhalten.

jetzt kommt aber noch der clou.der käufer , der mich angezeigt hat, verkauft den wagen, dessen mängel ihm ja nun bewusst sind wieder in der zeitung, ohne diese anzugeben für 1350?!

jetzt frage ich mich ob er sich nicht strafbar macht, weil er ja vorsätzlich handelt, da ihm ja die mängel bekannt sind.

würde mich um eine antwort freuen.

mfg

thomas

Verfasst: 31.03.2005, 19:07
von Auto-Chris
Hi Thomas,

Du hast hoffentlich einen schriftlichen Kaufvertrag über den Verkauf. Kann man sich zB hier bei http://www.kfz-auskunft.de/formulare/au ... rtrag.html herunterladen.

Dort steht hoffentlich der für Privatverkauf zulässige Satz "... unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".

Dann kannst Du folgendes machen: Aussitzen, wie Helmut Kohl :wink: Keine Stellungnahme: "Nö, keine Lust" reicht schon, Briefe vom Anwalt ins Altpapier... Kupplung-/Motorverschleiß wird nicht beim der HU (TÜV, DEKRA...) überprüft. Es liegt offensichtlich keine Arglist vor.

Sollte der Käufer dennoch eine Verhandlung anstrengen, dann nimmst Du den Kaufvertrag mit. Ein 12 Jahre altes Auto... für 1.000,- EUR ... eine abgenutzte Kupplung und ein Lagerschaden... so so!

Bewahre das Inserat auf. Und mach Dir keine Sorgen. Da kann Dir keiner was.

Lass Dich nicht bange machen :)

Chris

Verfasst: 31.03.2005, 19:13
von deep_silver
danke für deine antwort.

sicher habe ich den kaufvertrag schriftlich vorliegen, mitsamt der klausel.

ich gehe mal davon aus, der tünnes will leichtes geld machen.kauft den wagen für 1000 euro will dann 950 wieder haben und vertickt den dann wieder für mehr als er gegeben hat.

Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen

Verfasst: 31.03.2005, 21:21
von Erik.Ode