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arglist

Verfasst: 30.03.2005, 16:14
von okieh
huhu an alle! :)

habe mir anfang februar n audi cabrio gekauft (manuelles verdeck).
jetzt, wo es warm wird, wollte ich natürlich gern offen fahren. denkste.
die verdeckkastenverriegelung rastet nicht ein und hat sich nach heutigem check bei audi&vw als komplett kaputt herausgestellt.
bei kauf des gebrauchtwagen (von privat) habe ich mir auch das verdeck vorführen lassen. kein wort des verkäufers auf den defekt. verdeck ließ sich zwar einklappen und der deckel schließen.
was ich damals nicht wußte war, dass es eine kontrolleuchte im cockpit gibt, die einem ein unverriegeltes verdeck bzw. einen nicht verriegelten verdeckkasten optisch als "dauerleuchte" signalisiert (bis die störung eben beseitigt ist)
da mir damals keine signalleuchte anzeigte, dass irgendwas nicht stimmt, hatte ich natürlich auch keinen grund zum mißtrauen.
bei der verdeckvorführung habe ich daher natürlich auch nicht den verdeckkasten untersucht, um mich von der ordnungsgemäßen verriegelung zu überzeugen. der deckel lag ja in seiner vorgesehenen position, nur eben unverriegelt.

im nachhinein fällt mir auch ein, dass der verkäufer die 4 scheiben mit dem zentralen fensterheber in der mittelkonsole herunterließ, bevor er das verdeck öffnete. das hätte er bei intaktem verdeck gar nicht machen brauchen, da es eine mechanik gibt, die bei entriegelung des verdeckes die scheiben automatisch ca. 15 cm absenkt.

und der hammer ist: die audiwerkstatt hat mich darüber informiert, dass die beim check der fehlerursache festgestellt haben, dass die kontrolleuchte ENTFERNT wurde! die ist nicht durchgebrannt o.ä. sondern absichtlich entfernt worden. jetzt, wo eine neue eingesetzt wurde, leuchtet diese natürlich permanent.

frage an euch: arglist? welche chancen hab ich?

danke für konstruktive beiträge.

Verfasst: 30.03.2005, 19:36
von Auto-Chris
Hallo Okieh,

hast Du schon den Verkäufer kontaktiert und ihn um eine Stellungnahme (und um Kostenerstattung) gebeten? Kann helfen den Fall außergerichtlich und kostendämpfend zu klären.

Sollte sich der Verkäufer nicht kooperativ zeigen, hilft Dir der Rechtsweg: Rechtsanwalt, Klage, Verfahren... hoffen!

Die Chancen für eine gerichtliche Feststellung der Arglist stehen in Deinem Fall gut, da Deine Vertragswerkstatt das Fehlen der Kontrollleuchte feststellte (schriftlich geben lassen!!). Des weiteren kannst Du bei der Werkstatt des Vorbesitzers (steht im Scheckheft) nachfragen, ob ihr dieser Mangel bei einer früheren Inspektion aufgefallen ist und ggf. der Reparaturauftrag nicht erteilt wurde.

Was lehrt Dein Kauf?
1. Leninistischer Autokauf: Vertrauen gut, und wer wenig/keine Ahnung von Kfz-Technik hat, nehme sich einen Gutachter! Die kennen z.B. die spezifischen Schwachstellen der Fzg-Modelle.
2. Kauf beim Händler ist deutlich sicherer. Nicht immer lässt sich Arglist so deutlich nachweisen, wie in Deinem Fall. Ein Händler müsste diesen Defekt in jedem Fall reparieren.
3. Vor dem Kauf sich mehrere Fzge des Modells angucken und Probe fahren (da hätte man sehen können, wie es heile funktionierte und wäre, wie wohl die vorherigen Interessenten, auf zum nächsten Anbieter).


Viel Erfolg

Chris

Verfasst: 31.03.2005, 08:33
von okieh
Auto-Chris hat geschrieben: hast Du schon den Verkäufer kontaktiert und ihn um eine Stellungnahme (und um Kostenerstattung) gebeten? Kann helfen den Fall außergerichtlich und kostendämpfend zu klären.
ich habe ihn (noch) nicht darauf angesprochen. da die reparaturkosten nach jetzigem stand schon ca 20-25% des kaufpreises ausmachen, ist das auch mehr eine wirtschaftliche frage. ich persönlich schätze, dass er keine schadensbeseitigung vornehmen wird. also werd ich sicherlich vom kaufvertrag komplett zurücktreten (müssen).
Auto-Chris hat geschrieben: Die Chancen für eine gerichtliche Feststellung der Arglist stehen in Deinem Fall gut, da Deine Vertragswerkstatt das Fehlen der Kontrollleuchte feststellte (schriftlich geben lassen!!).
hab ich schon nachgefragt, die würden mir aber "nur" ne rechnung ausstellen über die "lieferung und einbau einer glühbirne, da nicht vorhanden" reicht das? was, wenn der verkäufer einfach behauptet, ich hätte die kontrolleuchte selber entfernt (was ich definitiv nicht habe, aber behaupten könnte er es ja erstmal, zu verlieren hätte er ja nix)?
Auto-Chris hat geschrieben: Des weiteren kannst Du bei der Werkstatt des Vorbesitzers (steht im Scheckheft) nachfragen, ob ihr dieser Mangel bei einer früheren Inspektion aufgefallen ist und ggf. der Reparaturauftrag nicht erteilt wurde.
scheidet aus. der vorbesitzer ist kfz-mechaniker und hat den wagen quasi in eigenregie gepflegt und das in der werkstatt seines arbeitgebers.
Auto-Chris hat geschrieben: Was lehrt Dein Kauf?
1. Leninistischer Autokauf: Vertrauen gut, und wer wenig/keine Ahnung von Kfz-Technik hat, nehme sich einen Gutachter! Die kennen z.B. die spezifischen Schwachstellen der Fzg-Modelle.
2. Kauf beim Händler ist deutlich sicherer. Nicht immer lässt sich Arglist so deutlich nachweisen, wie in Deinem Fall. Ein Händler müsste diesen Defekt in jedem Fall reparieren.
3. Vor dem Kauf sich mehrere Fzge des Modells angucken und Probe fahren (da hätte man sehen können, wie es heile funktionierte und wäre, wie wohl die vorherigen Interessenten, auf zum nächsten Anbieter).
stimmt schon, hinterher ist man immer klüger. ich hatte unglücklicherweise so schnell niemanden fachkundigen auftreiben können, der mich beim kauf begleitet. danke für deine ausführungen.

Verfasst: 31.03.2005, 10:10
von Auto-Chris
hatte unglücklicherweise so schnell niemanden fachkundigen auftreiben können, der mich beim kauf
Time is on My Side :!: 8) Nicht gekaufte Autos machen idR keinen Ärger. Aber ich weiß was Du meinst, kenne auch dieses "Kribbeln", dann steht er vor Dir... und hinterher der Schr.../..ss vor der Tür :shock: :? Und seitdem sing ich immer wenn ich kaufen geh... Yes! It is! :wink: