Betriebsgefahr 20% obwohl "unschuldig" ?
Verfasst: 21.03.2005, 11:21
Hallo...
wie sieht das eigentlich mit der von Versicherungen oft erwähnten "Betriebsgefahr" aus ? Angenommen es gab nen Unfall - PKW/Fahrrad. Lt. Staatsanwalt trifft den PKW-Fahrer keine Schuld, die Haftpflichtversicherung würde den Schaden des Radfahrers auch nicht übernehmen, weil den Radfahrer die Hauptschuld trifft.
Die Haftpflichtversicherung des Radfahrers jedoch, rechnet den Schades am PKS zu 80/20 ab, weil den PKW-Fahrer wegen "Betriebsgefahr" (d.h. nur weil man Auto fährt) ne Schuld von 20% trifft.
Würde man in so einem Fall irgendwie um die 20% kommen ?!
wie sieht das eigentlich mit der von Versicherungen oft erwähnten "Betriebsgefahr" aus ? Angenommen es gab nen Unfall - PKW/Fahrrad. Lt. Staatsanwalt trifft den PKW-Fahrer keine Schuld, die Haftpflichtversicherung würde den Schaden des Radfahrers auch nicht übernehmen, weil den Radfahrer die Hauptschuld trifft.
Die Haftpflichtversicherung des Radfahrers jedoch, rechnet den Schades am PKS zu 80/20 ab, weil den PKW-Fahrer wegen "Betriebsgefahr" (d.h. nur weil man Auto fährt) ne Schuld von 20% trifft.
Würde man in so einem Fall irgendwie um die 20% kommen ?!