Schäden in der Auto-Waschanlage
Verfasst: 17.03.2004, 17:23
Wird in einer Auto-Waschanlage ein Fahrzeug beschädigt, haftet der Betreiber der Anlage für den Ersatz des Schadens.
Wichtig dabei ist es, dass das Fahrzeug vorher in einem einwandfreien Zustand war und beim Einfahren kein Fehler gemacht wurde. Dabei braucht der Geschädigte keinen Nachweis zu erbringen, dass der Betreiber seine Pflicht verletzt hat.
Landgericht Bonn; Az.: DAR 97/74
Wichtig dabei ist es, dass das Fahrzeug vorher in einem einwandfreien Zustand war und beim Einfahren kein Fehler gemacht wurde. Dabei braucht der Geschädigte keinen Nachweis zu erbringen, dass der Betreiber seine Pflicht verletzt hat.
Landgericht Bonn; Az.: DAR 97/74