Hallo Leute,
kann jemand Angaben machen, ob die VK meines Wohnwagen im Schadenensfall nur zuständig ist, wenn der Wohnwagen abgehängt ist oder kommt sie auch für Schäden auf, die beim rangieren mit dem Zugfahrzeug passieren. Ein Freund von mir machte die Aussage, daß beim Fahren mit einem Gespann immer die Versicherung des Zugfahrzeuges für die verursachten Schäden aufkommen muß egal ob Haftpflicht oder Vollkaskoschäden.
VK-Schaden beim Wohnwagen
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker
Nun, das wäre auch meine Definition.
Immer der Verursacher ....... und der sass ja wohl im Zugfahrzeug.
Immer der Verursacher ....... und der sass ja wohl im Zugfahrzeug.
moin moin v.d.Insel
A. Eicker
Verkehrspsychologische Praxis
www.vphh.de
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