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seröse Händler
Verfasst: 11.02.2005, 08:10
von flowerpower26
Hallo,
Leider habe ich zu meiner Frage nach dem Autohaus Rumpelt kein Tips erhalten. Welche Möglichkeit gibt es die Seriosität eines Händlers festzustellen?
Gruß Werner
gute und günstige EU-Händler
Verfasst: 11.02.2005, 09:33
von tom
Hi flowerpower26,
ich denke mal der Vermittler ist so groß, das ihn keiner kennt.
Ich habe dir auf deinen anderen Beitrag was geschrieben.
Verfasst: 13.02.2005, 15:41
von Insider
Hallo flowerpower,
eigentlich ganz einfach: ein seriöser Händler:
1. tritt als Verkäufer, nicht als Vermittler oder "Agent", auf.
2. ist Anspruchsgegner bei Gewährleistungsfällen.
3. Sein Firmensitz befindet sich in Deutschland.
4. Die angebotenen Fahrzeuge sind grundsätzlich fabrikneu, ohne vorangegangene in- oder ausländische Zulassung, "Registrierung" o.ä.
Sie sind nicht im Straßenverkehr bewegt worden.
Ausnahmen hiervon werden bereits im Angebot in der selben Schriftgröße und Aufmachung wie die der Titelzeile kenntlich gemacht.
5. Angeboten werden ausschließlich aus EU-Ländern importierte, nicht etwa unter Verstoß gegen das Markenrechtsgesetz aus einem Nicht-EU-Land wie zB. Rumänien, Dubai oder Südkorea importierte Neufahrzeuge.
Dies ist nur dem Inhaber der geschützten Marke, zB. Opel, KIA oder Ford, nicht aber dem freien Händler gestattet!
6. Die Angebotspreise sind Endpreise incl. aller Nebenkosten für ein abholfertiges Fahrzeug analog einer Auslieferung beim herkömmlichen Vertragshändler.
Kosten für "Überführung", "Reinigung/Aufbereitung" oder Fußmatten werden nicht separat erhoben.
7. Die Angebotspreise sind Festpreise von der Bestellung bis zur Lieferung.
Ausnahmen hiervon müssen individuell vereinbart werden und sind nur möglich und zulässig bei vertraglich vereinbarten Lieferzeiten von mehr als vier Monaten.
8. Anzahlungen werden nicht verlangt.
Ausnahmen hiervon sind ausschließlich möglich bei sehr ungängigen Lackierungen oder Ausstattungen und bei Käufern mit ausländischem Wohnsitz.
9. Der Händler enthält sich strikt und grundsätzlich unzulässiger Klauseln in seinen Verträgen und AGB, insbesondere des Inhalts, dass
- Preiserhöhungen während der Lieferzeit möglich seien (es sei denn, die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beträgt mehr als vier Monate und die Möglichkeit einer Preiserhöhung wurde im Einzelfall, nicht in einer Vielzahl von Fällen oder gar regelmäßig, individuell vereinbart),
- "der Verkäufer zur Lieferung nicht mehr verpflichtet" sei, wenn es "im Ausland eine unvorhergesehene Preiserhöhung gibt" oder
- Gewährleistungsansprüche nicht an den Verkäufer gestellt werden können.
10. Eine kostenlose, aktuelle, deutschsprachige Betriebsanleitung gehört zum Lieferumfang.
11. Jede/r Käufer/in erhält eine umfassende, sorgfältige, fachkundige Einweisung in alle Bedienelemente des Neufahrzeugs und wird vollständig über Service- und Garantiebedingungen, Einfahrvorschriften, korrekten Reifenluftdruck etc. informiert.
12. Der Kaufpreis ist erst fällig nach Übergabe des Fahrzeugs und Aushändigung der Rechnung.
Eigentlich alles Selbstverständlichkeiten und eigentlich alles ganz einfach. So, wie es eben der gewöhnlich informierte Verbraucher beim Neuwagenkauf bei einem beliebigen Vertragshändler auch erwartet.
Nur leider in der Praxis die Ausnahme.
Gruß
Insider