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Firmenfahrzeug und Gewährleistung

Verfasst: 10.02.2005, 20:50
von Kuddel
Hallo zusammen. (ich bin der neue) :oops:

Und habe auch gleich mal ne Frage.

Ich bin Vertreter (minderkaufmann) für Baukeramik und fahre seit zwei Jahren ein Fahrzeug (geleast; MwSt. wird abgesetzt). Dieses Fahrzeug möchte ich nun verkaufen, da der Leasingvertrag ausläuft.

Wenn ich dieses Fahrzeug verkaufe, muß ich selbstvertändlich eine Rechnung mit ausgewiesener Rechnung ausstellen.

Nun zu meiner Frage.

Wie siehts mit der einjährigen Gewährleistung aus? (Ausschluß alsPrivat mann eht ja.)

Sowol beim Verkauf an Privat oder einen anderen Geschäftsmann?

Ich habe die Suchfunktion schon mehrmals bemüht, habe aber dort keine genaue Antwort gefunden.
Ich danke euch für eure Ratshläge und wünsch euch was bis demnächst.

Gebrauchtwagengarantieversicherung

Verfasst: 11.02.2005, 20:27
von tom
Hallo Kuddel,

soviel ich weis, muss ein Gewerbetreibender der seinen Geschäftswagen verkauft auch die Gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren geben.

Aus der Garantie kommst du nur heraus, wenn du das Fahrzeug an einem Händler verkaufst.

Was du machen kannst, ist die Gewährleistung auf einem Jahr abzukürzen, das machen alle.
Nach dem ersten halben Jahr gilt dann die Beweislastumkehr, das heißt der Käufer muss beweisen das der Schaden von Anfang an da gewesen ist. Das wird in den meisten Fällen recht schwierig werden.
Wenn du das Risiko komplett ausschließen willst, kannst du eine Gebrauchtwagengarantieversicherung abschließen.

Hier findest du einen Link zu so einer Versicherung

http://www.v-f-d.de/Condor/Kfz/Garantie ... tionen.asp

Privatverkauf und Gewährleistung

Verfasst: 11.02.2005, 21:35
von Kuddel
Hey Tom,

danke für Deine Antwort. Wie sieht’s denn aus, wenn ich den Wagen meiner Schwester verkaufe, und die verscherbelt ihn dann weiter, kann ich dann immer noch mit der Gewährleistung konfrontiert werden?

Gewährleistungsausschluss bei Gebrauchtwagenverkauf

Verfasst: 11.02.2005, 21:57
von tom
Hi Kuddel,

klar kannst du dein Fahrzeug an deiner Schwester verkaufen.

Sollte sich dann deine Schwester dazu entscheiden das Fahrzeug weiter zu verkaufen, ist es ein Privatverkauf. Wenn eine Privatperson ein Fahrzeug verkauft, kann man die Gewährleistung ausschließen. Der Ausschluss jeglicher Gewährleistung muss auch im Kaufvertrag stehen, am besten nimmst du einen vorgefertigten Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug.

In unserem Portal unter http://www.kfz-auskunft.de/formulare/au ... rtrag.html kannst du einen Autokaufvertrag kostenlos ausdrucken. :wink: