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Wie lange kann MPU angeordnet werden?

Verfasst: 08.02.2005, 21:02
von allgaier
Hallo
Bin 37 Jahre alt, habe nie eine Fahrerlaubniss erworben und wurde schon das eine oder andere mal beim fahren ohne Fahrerlaubniss erwischt. Habe nie einen Unfall, keinen Punkt in Flensburg, kein Alkohol/Drogen delikt und keinen Strafzettel erhallten. Der letzte vorfall war Januar 97, seit dem habe ich auf den "Schwachsinn" fahren ohne Fahrerlaubniss verzichtet. Nun habe ich einen Antrag auf den Führerschein gestellt und die Jungs möchten mich bei der MPU sehen! Gibt es da irgendeine Faustregel/Gesetz, das besagt, wie lange ein Verkehrssünder zur MPU muß? Mir schein es etwas eigenartig, das nach 8 Jahre ohne vorkomnisse jemand der seinen Führerschein machen möchte trotzdem zur MPU muß.
Gruß aus dem Allgäu, Allgaier

Verfasst: 12.02.2005, 09:18
von Sniper
Hi

Ich habe ein ähnliches Problem. Das verjährt nach genau zehn Jahren.

MfG

Sniper

Verfasst: 12.02.2005, 13:36
von Eicker
Wegfall der Anordung tritt nach 10 Jahren und einem Tag ein, sofern keinerlei Aktivitäten in diesem Zeitraum waren.

Punkte beim KBA kann es auch nicht geben, da nur FS-Inhaber ein Sammelkonto in Flensburg zugeteilt bekommen.

Antrag auf FE gilt im übrigen schon als Aktivität. FOFE sowie Verkehrsverstösse ebenfalls.

Geht also kein Weg an der MPU vorbei.
Achtung: Fragestellung Strafauffälligkeit