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Sachmangelhaftung / Gewährleistung bei Gebrauchtteilen
Verfasst: 07.02.2005, 14:30
von ChrisNbg
Mir ist bekannt das bei gebrauchten teilen im Normalfall 12 Monate Gewährleistung anstehen (bei Verkauf an Verbraucher).
Gibt es eine möglichkeit diese zu umgehen. Ein Jahr Gewährleistung für ein Teil das z.B. 180.000KM oder 13jahre hinter sich hat ist ja schlicht weg einfach unmöglich.
Wie machen das die Schrottplätze oder Autoverwertungen die ja viel mit solchen teilen handeln. Die werden ja wohl kaum jedes teil auf Herz und nieren prüfen und testen können. Und eine Rücklaufquote wäre da sicher ziemlich hoch oder?!?
Danke im Voraus!!!
Mfg.Chris
Garantie / Gewährleistung bei gebrauchten Autoteilen
Verfasst: 07.02.2005, 15:22
von tom
Hallo ChrisNbg,
ich habe gerade mal bei einem Verwerter auf die Homepage geschaut und die Garantiebedingungen durchgelesen. Der Verwerter versucht halt soviel wie möglich durch seine AGB auszuschließen, das Restrisiko deckt er über eine Versicherung ab.
Im Prinzip sind es ja sowieso nur 6 Monate Gewährleistung, weil nach 6 Monaten der Käufer beweisen muss, dass der Defekt schon von Anfang an vorlag.
Das wird dem Käufer in den meisten Fällen sehr schwer fallen.
Noch ein kleiner Tipp, beim Privatverkauf oder beim Verkauf im Kundenauftrag kann jegliche Gewährleistung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss der Gewährleistung muss aber schriftlich im Kaufvertrag vermerkt werden.
Außerdem sind auch Verschleißteile von der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen.
Verfasst: 07.02.2005, 15:27
von ChrisNbg
Na das mit den Verschleissteilen ist mir neu, daran hab ich aber auch noch nicht gedacht muß ich zugeben

!
Hmm, das ist mir schon klar, das problem ist das ich öfters für unseren tuningclub autos schlachte und da die teile die wir nicht benötigen veräußere.
Da ich aber ärger mit dem Finanzamt ausweichen will und außerdem einen Tuninghandel mit Neuteilen hab möchte ich vermeiden da mal auf die nase zu fallen.
Daher mein Gedanke meinen tuningsshop auch auf gebrauchtteile auszuweiten deshalb eben meine frage.
Das mit den 6 Monaten ist ein guter gedanke. Danach muß ja der Verbraucher nachweisen das das teil zum zeitpunkt des kaufs schon defekt war?! Oder?
Mfg.Chris
Gebrauchtteile Gewährleistung
Verfasst: 07.02.2005, 15:33
von tom
ja, ganau so ist es.