Pauschalreise storniert – welche Rechte habe ich als Reisender?
Verfasst: 27.05.2025, 08:20
Hallo zusammen,
ich hatte kürzlich eine Pauschalreise gebucht, die leider vom Veranstalter storniert wurde. Der Grund war eine kurzfristige Änderung der Flugverbindung, die zu einer unzumutbaren Reisedauer geführt hätte. Nun frage ich mich: Pauschalreise storniert – welche Rechte habe ich in diesem Fall genau? In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht viel Juristendeutsch, das für mich als Laien schwer verständlich ist.
Ich habe bereits versucht, beim Reiseveranstalter eine Rückerstattung zu beantragen, aber bislang gab es nur eine automatische Eingangsbestätigung. Muss ich den gesamten Reisepreis zurückbekommen oder darf der Veranstalter einen Teil einbehalten? Wie sieht es mit Entschädigungszahlungen aus – zum Beispiel für gebuchte Urlaubsaktivitäten, die ich nicht mehr stornieren konnte?
Außerdem: Wie verhält es sich, wenn die Stornierung sehr kurzfristig geschieht, etwa wenige Tage vor Abflug? Gibt es hier besondere Schutzrechte oder Fristen, die ich kennen sollte? Und wer übernimmt eigentlich zusätzliche Kosten, die mir durch die Absage entstanden sind, z. B. für gekaufte Bahnfahrkarten zum Flughafen?
Ich habe gelesen, dass es im Rahmen des EU-Pauschalreiserechts bestimmte Vorschriften gibt, die in solchen Fällen greifen. Kennt sich jemand mit der genauen Anwendung dieser Regelungen aus? Ich will natürlich vermeiden, auf hohen Kosten sitzen zu bleiben oder mich mit dem Veranstalter herumstreiten zu müssen.
Darum frage ich hier: Welche praktischen Schritte sollte ich jetzt unternehmen? Welche Fristen muss ich einhalten und wie formuliere ich ein rechtssicheres Schreiben? Und an wen kann ich mich wenden, wenn der Veranstalter nicht reagiert oder ablehnt?
Ich freue mich auf eure Tipps und Erfahrungen, denn ich denke, dass viele von uns solche Situationen kennen – oder kennen werden.
Danke euch im Voraus!
ich hatte kürzlich eine Pauschalreise gebucht, die leider vom Veranstalter storniert wurde. Der Grund war eine kurzfristige Änderung der Flugverbindung, die zu einer unzumutbaren Reisedauer geführt hätte. Nun frage ich mich: Pauschalreise storniert – welche Rechte habe ich in diesem Fall genau? In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht viel Juristendeutsch, das für mich als Laien schwer verständlich ist.
Ich habe bereits versucht, beim Reiseveranstalter eine Rückerstattung zu beantragen, aber bislang gab es nur eine automatische Eingangsbestätigung. Muss ich den gesamten Reisepreis zurückbekommen oder darf der Veranstalter einen Teil einbehalten? Wie sieht es mit Entschädigungszahlungen aus – zum Beispiel für gebuchte Urlaubsaktivitäten, die ich nicht mehr stornieren konnte?
Außerdem: Wie verhält es sich, wenn die Stornierung sehr kurzfristig geschieht, etwa wenige Tage vor Abflug? Gibt es hier besondere Schutzrechte oder Fristen, die ich kennen sollte? Und wer übernimmt eigentlich zusätzliche Kosten, die mir durch die Absage entstanden sind, z. B. für gekaufte Bahnfahrkarten zum Flughafen?
Ich habe gelesen, dass es im Rahmen des EU-Pauschalreiserechts bestimmte Vorschriften gibt, die in solchen Fällen greifen. Kennt sich jemand mit der genauen Anwendung dieser Regelungen aus? Ich will natürlich vermeiden, auf hohen Kosten sitzen zu bleiben oder mich mit dem Veranstalter herumstreiten zu müssen.
Darum frage ich hier: Welche praktischen Schritte sollte ich jetzt unternehmen? Welche Fristen muss ich einhalten und wie formuliere ich ein rechtssicheres Schreiben? Und an wen kann ich mich wenden, wenn der Veranstalter nicht reagiert oder ablehnt?
Ich freue mich auf eure Tipps und Erfahrungen, denn ich denke, dass viele von uns solche Situationen kennen – oder kennen werden.
Danke euch im Voraus!