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Fahren trotz Fahrverbotes

Verfasst: 30.01.2005, 14:51
von Bosphorus
Hallo,
Ich hatte einen Monat Fahrverbot, und bin aber gefahren, und beim Fahren ohne Führerschein geblitzt worden...Jetzt habe ich eine Vorladung von der Polizei bekommen. Grund: Fahren ohne Fahrerlaubnis!
Ich bin Taxifahrer, und habe sonst kein Einkommen, laut Reisepass erlischt meine Aufenthaltserlaubnis bei Arbeitslosigkeit, oder Staatlichen Hilfeleistungen. Was erwartet mich im schlimmsten Fall?

Verfasst: 30.01.2005, 21:00
von testperson
schau mal hier: http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

Und bereite Dich mal auf richtigen Ärger ein :wink:

Im schlimmsten Fall fragst Du: Das wars mit Aufenthalt in Deutschland

Da bist Du selber dran schuld, kannst froh sein, dass Du niemanden verletzt hast

wenn keine Ahnung, bitte keine Antwort

Verfasst: 30.01.2005, 21:17
von Bosphorus
"Fahrverbot" ist von "ohne Fahrerlaubnis" zu unterscheiden.

Verfasst: 31.01.2005, 18:44
von testperson
Wenn man ein Fahrverbot ausgesprochen bekommt und trotzdem fährt, ist das verboten. Oder hast Du eine erlaubnis gehabt, trotzdem ein Fahrzeug zu führen? Also bist Du gefahren ohne eine Fahrerlaubnis zu haben = Fahren ohne Fahrerlaubnis :wink:

Kuckst Du hier: http://www.auto-und-verkehr.de/fahrverbot.php

Falsch

Verfasst: 31.01.2005, 19:50
von Bosphorus
Fahrverbot ist vom Fahrerlaubnis zu unterscheiden steht auf der Seite auch, die Du mir empfohlen hast zu klicken. Ich bin mit Fahrerlaubnis in der Sperrzeit gefahren. Es wurde mir nicht Lizenz entzogen.

Re: Fahren trotz Fahrverbotes

Verfasst: 31.01.2005, 20:12
von testperson
Bosphorus hat geschrieben:Hallo,
Ich hatte einen Monat Fahrverbot, und bin aber gefahren, und beim Fahren ohne Führerschein geblitzt worden...Jetzt habe ich eine Vorladung von der Polizei bekommen. Grund: Fahren ohne Fahrerlaubnis! Ich bin Taxifahrer, und habe sonst kein Einkommen, laut Reisepass erlischt meine Aufenthaltserlaubnis bei Arbeitslosigkeit, oder Staatlichen Hilfeleistungen. Was erwartet mich im schlimmsten Fall?
Na wenns so ist, hast Du ja nichts zu befürchten, denn die Polizei läd dich ja zum Kaffee trinken ein, Grund: Fahren ohne Fahrerlaubnis.

:lol:

So nochmal: Lese Dir den Text nochmals genau durch. Klar ist Fahrverbot mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Hast ja keine Straftat nehme ich mal an begangen, den bei Entzug der Fahrerlaubnis musst Du den Führerschein komplett abgeben und bekommst Ihn nicht wieder und muss nach der Frist den Führerschein neu beantragen. Klar?

Beim Fahrverbot wie es oben steht gibst Du Ihn für die Zeit bei der Behörde ab und bekommmst Ihn ohne weiteres wieder zugesendet. Dort steht dann ab wann Du wieder fahren darfst.

Achtung: Bei beiden Fällen zählt, auf keinen Fall während der Frist ein Auto zu führen, denn das wird super hart bestraft und das ist eben Fahren ohne Fahrerlaubnis!!!!!! Und wenn es Dir immewr noch unklar ist, kann ich Dir auch nicht mehr helfen. :wink: