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gebrauchtwagengarantie

Verfasst: 01.06.2004, 11:15
von sunny
Hallo ich habe mir zusammen mit meinem Mann am 15.05.04 einen Gebrauchtwagen ( Opel-vectra 1,6 16V) von einem Skoda Händler gekauft .
(Der wagen hat ein Jahr gestanden.9
Nun mußten wir letztes wochenende den Mittelschalldämpfer erneuern und wir haben auserdem ein Problem mit der Schaltung.
Der Wagen läst sich im kaltem Zustand schlecht schalten.
Es wurde bereits schon die Schaltung neu eingestellt und das Schaltgestänge geschmirt aber es ist nicht besser geworden. Nunn sagt man uns das es Opel nun ein mal solche Probleme hat.
Mein man hat KfZ gelernt und er kann sich das nicht vorstellen er hat im Verdacht das die Kumpllung oder das Getriebe defeckt seien könnte.
Können wir darauf bestehen das der Händler dieses Problem beheben läst und das er den Mittelschalldämpfer bezahlt ? :?:
Kann mir bitte einer weiter helfen. :!: :!: :!: :!:

Danke sunny

Gewährleistung gilt die einfache Beweisregelung!

Verfasst: 21.07.2004, 08:30
von tom
mit der Beanstandung nicht allzu lange zu warten, ist noch aus einem weiteren Grund vorteilhaft für den Käufer. Bei allen Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Ware auftreten, gilt die Vermutung, dass sie von Anfang an vorhanden waren. Der Käufer muss also nicht mehr mit dem Händler über diese Tatsache streiten. Stattdessen trägt der Verkäufer, der das Gegenteil behauptet, die Beweislast. Was ein Mangel ist, hängt davon ab, was mit dem Verkäufer vereinbart wurde bzw. was in Werbung und Informationsmaterial versprochen wird. Loben beispielsweise Händler und Prospekt den niedrigen Benzinverbrauch und entpuppt sich der Wagen als wahrer Schluckspecht, ist das ein Mangel.
Auf Deutsch heißt das, dass der Händler alle Schäden die innerhalb eines halben Jahres auftreten richten muss. :wink: