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Gewährleistungspflicht bei Bastler Auto

Verfasst: 17.03.2004, 17:20
von tom
Findige Gebrauchtwagenhändler schreiben bei älteren Fahrzeugen gerne „Bastlerauto“ in den Vertrag, um sich von ihrer Gewährleistungspflicht zu befreien. Das gilt aber nicht, urteilte das OLG Oldenburg. Ist das Auto fahrbereit, bringe der Passus keine keinen „wirksamen Gewährleistungsausschluss“. Dabei zieht selbst das Argument nicht, der Käufer hätte, dem Vertragspassus ja freiwillig zugestimmt.

(Az. 9 W 30/03)