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Rahmenschaden ???

Verfasst: 17.01.2005, 20:41
von faulenzer
Neu im Forum und schon nen Problem.

Und zwar will ich meine Mühle verkaufen. Leider gab es da in der Vergangenheit des Wagen einen kleinen Unfall, bei dem ein bissle Blech (Seitenwand) nochmal in Form gebracht (Methode Beulendoktor), Teile (Stoßstange + Heckblech) ersetzt und lackiert wurde.

Nun hat mich ein Kaufinteressent gefragt ob das Auto einen Rahmenschaden hat/hatte und ich weiß nicht was ich sagen soll. Die original Werkstatt-Rechnung habe ich vorgezeigt und wurde auch vom Kaufinteressenten gelesen.

Was ist denn ein Rahmenschaden überhaupt???

Der von der Werkstatt meinte, dass es nur ein Rahmenschaden wäre wenn sie die Seitenwand inkl. C-Säule, komplett ausgetauscht hätten und damit Schweißarbeiten an der Fahrgastzelle notwendig gewesen wären. So haben Sie die Beule ausgedrückt und dann nur wegen Farbanpassung mit der neuen Stoßstange mitlackiert.

Ich hab da ehrlich gesagt null Bock zu jetzt die Kiste zu verkaufen und in 2-3 Monaten steht der Typ mit Anwalt vor der Tür erzählt mir die Geschichte vom Pferd und dass er nun vom Kaufvertrag zurücktreten will weil er sich trotz Aushändigung der Werkstatt-Rechnung im Schadenumfang geirrt hat.

Die von der DEKRA wollen mir nur gegen Kohle weiterhelfen. Die meinten, dass sie das Auto dann partiell zerlegen und die Reparaturarbeiten begutachten usw. Kostenpunkt vorneweg 300 €!!! Dazu kommt dann noch die Gefahr, dass hinterher was rappelt oder klappert da zur Demontage der Stoßstange die komplette Innenverkleidung im Kofferraum entfernt werden muss!

Ach ja, die Kosten für die Demontage kämen zu den 300 € noch dazu!!!

Verfasst: 17.01.2005, 21:44
von Erik.Ode
Hallo faulenzer,

man kann von dir nicht verlangen, daß du ein Fahrzeug verkaufst und den Gutachter ersetzt.
Wenn du alle dir bekannten Vorschäden angibst und auch noch eine Rechnung vorlegen kannst, dann hast du meines Wissens nach alles notwendige getan und bist deiner Auskunftspflicht nachgekommen.

Siehe hierzu auch mal folgendes:

http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... highlight=

Zitat daraus:

Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer

Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Dem Käufer eines älteren Kfz obliegt eine besondere Prüfungspflicht, bevor er den Kaufvertrag unterzeichnet (BGH DAR 95, 322).

Verfasst: 17.01.2005, 22:55
von faulenzer
Erik.Ode hat geschrieben:man kann von dir nicht verlangen, daß du ein Fahrzeug verkaufst und den Gutachter ersetzt.
Wenn du alle dir bekannten Vorschäden angibst und auch noch eine Rechnung vorlegen kannst, dann hast du meines Wissens nach alles notwendige getan und bist deiner Auskunftspflicht nachgekommen.
Das ist soweit klar, nur wurde ich Heute von dem Interessenten extra nochmals angerufen ob der Wagen einen Rahmenschaden hat.

In der Rechnung sind folgende eventuelle Kriterien?

- Fahrzeug auf Richtbank setzen/abnehmen
- Abschlußblech austauschen
- Fahrzeug v und h vermessen
- Spur einstellen
- Heckklappe instandsetzen
- Seitenteil instandsetzen
- Kofferraumboden instandsetzen
- Verläng. L-Träger instandsetzen

Von aussen sichtbar war direkt nach dem Rempler eine Beule in der Seitenwand und ne zerbrochene Stoßstange.

Als Ersatzteile stehen nur die Stoßstange und ein Abschlußblech auf der Rechnung.

Ist das alles ein Sch**ß, warum frägt der Typ mich auch explizit nach einem Rahmenschaden wenn er die komplette Rechnung durchgelesen hat und sich selbst ein Bild machen kann bzw. konnte???

Am Schluß hat die Kiste laut Gutachter eventuell doch einen Rahmenschaden, ich habe es aus Unwissenheit verneint, der wußte es aber die ganze Zeit aufgrund der Werkstatt-Rechnung und ich bekomme den Ärger. Bzw. ganz kriminell gedacht versucht der Typ dann später den Preis noch zu drücken, weil richtig heiß auf die Kiste. Zwischen den Zeilen hat er ja schon durchblicken lassen, dass er noch nen kleines Problem hat das Geld aufzutreiben.

So nen Mist hatte ich vor etlichen Jahren schon einmal, als so ein Käufer zwei Wochen nach dem Kauf plötzlich ne tierische Rechnung über seinen Anwalt über einen Austausch-Motor präsentierte, da angeblich ich daran Schuld sei, dass beim Zündkerzenwechsel selbige abgebrochen sei und daher das Gewinde im Eimer wäre. Gab dann nen riesen Trara, da 1) wenn überhaupt ja ich die Reparatur hätte durchführen lassen müssen, 2) der Rep-Auftrag inkl. Rechnung auf meinen Namen liefen und 3) die Altteile irgendwie nicht auffindbar waren als ich diese verlangte!

Verfasst: 18.01.2005, 16:33
von Erik.Ode
Dann hätte ich einen anderen Vorschlag. Nimm den Kaufvertrag:

http://www.kfz-auskunft.de/formulare/kf ... rtrag.html

und schreibe in dem Bereich "Besondere Vereinbarungen" z.B.:

Ob eine Rahmenschaden vorliegt, kann vom Verkäufer nicht beantwortet werden. Dem Käufer wurden alle Reparaturrechnungen vorgelegt. Weiterhin hat der Käufer die Möglichkeit, vor Vertragsabschluß und auf eigene Kosten, das Fahrzeug von einem Gutachter untersuchen zu lassen.

So oder ähnlich könnte man es schreiben. Denke mal, damit bist du auf der sicheren Seite. Er muß diesen Vertrag ja nicht unterschreiben.

Wäre das eine Möglichkeit für dich ?

Verfasst: 19.01.2005, 01:45
von faulenzer
@Erik.Ode

Habe jetzt mal folgendes in den Kaufvertrag aufgenommen:

"Schaden - Art + Umfang siehe beiliegende Rechnungskopie der Firma xyz (Rechnungsnummer xxx)"

Mal sehen was der Typ meint wenn er sich denn wieder meldet. Sowas ist mir echt noch nicht untergekommen, dass jemand trotz vorliegender Rechnung so einen Eiertanz abhält. Zumal auf die Reparatur noch fast 3 Jahre Garantie besteht!

Vorallem frage ich mich was er von einem Gutachter und dessen Gutachten erwartet??? Das Auto ist doch repariert und dementsprechend kann man doch höchstens einen Unterschied in der Lackdicke feststellen, aber doch nicht mehr was wie repariert wurde, ausser die Werkstatt hätte Pfusch gemacht???

Verfasst: 19.01.2005, 20:27
von Erik.Ode
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