Was ist im Falle eines Unfalls zu unternehmen?

Aktuelle Gerichtsurteile, Regeln und Tipps für den Straßenverkehr. Hier kann alles diskutiert werden was zum Thema passt.

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Erik.Ode
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Was ist im Falle eines Unfalls zu unternehmen?

Beitrag von Erik.Ode »

Was ist im Falle eines Unfalls zu unternehmen?

Sollten es doch mal zu einem Unfall kommen, haben wir im folgenden wichtige Tipps und Informationen zusammengestellt.

Wann und wem muss der Schaden gemeldet werden?

Sie sollten den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung melden. Sind bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen, sollten Sie auch Ihre Krankenversicherung verständigen. Wurde ein Beifahrer verletzt, so ist die Insassenunfall-Versicherung in Kenntnis zu setzen. Bei einem Wildschaden muss neben der Polizei auch das nächste Forstamt informiert werden. Handelt es sich um Diebstahl sollte auch die Polizei verständigt werden.

Wer klärt die Schuldfrage?

Die Schuldfrage wird von der Versicherung geklärt. Geben Sie also bis dahin keine Schuldanerkennung ab und treten Sie nicht in Vorleistung für Entschädigungen und/oder Reparaturen.

Sollte die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden können, verständigen Sie Ihre Verkehrsrechtsschutz-Versicherung und informieren Sie ebenfalls die Autoversicherung des Unfallgegners über diesen Sachverhalt.

(financescout24.de)
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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gutachteronline
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Beitrag von gutachteronline »

Rechtstipps zum Verkehrsunfall
Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Mai 2003).
AutoBarbar
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Re: Was ist im Falle eines Unfalls zu unternehmen?

Beitrag von AutoBarbar »

Nach einem kleineren Verkehrsunfall letzte Woche, von dem wir überrollt wurden, stellt sich für uns vor allem die Frage, wie kommt das Geld wieder rein. Die Versicherung zahlt erst einmal, aber die Schuldfrage hat geklärt, das wir zu 100% für den Schaden aufkommen müssen. Ärgerlich... :cry:
Nathan83
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Re: Was ist im Falle eines Unfalls zu unternehmen?

Beitrag von Nathan83 »

Na, wenn Du vollkaskoversichert bist, zahlt die Versicherung im Regelfall doch auch Unfallschäden an Deinem Fahrzeug, wenn Du der Unfallschuldige bist, oder wurde Vorsatz unterstellt?
MichaelS.
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Re: Was ist im Falle eines Unfalls zu unternehmen?

Beitrag von MichaelS. »

Das muss erst einmal bewiesen werden und sowas ist echt schwer. Weil da wären man dann im bereich der versuchten Versicherung Betruges.
Nathan83
Mitglied
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Re: Was ist im Falle eines Unfalls zu unternehmen?

Beitrag von Nathan83 »

Hallo,

eben. Deshalb denke ich, dass es gar nicht so schwierig sein dürfte, dass Geld wiederzubekommen. Mich würde die Konstellation trotzdem interessieren.
rasermaus
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Re: Was ist im Falle eines Unfalls zu unternehmen?

Beitrag von rasermaus »

Polizei immer, selbst schonmal Fotos machen und dann gleich bei der Versicherung melden... nicht erst ein paar Tage warten!
mellow
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Re: Was ist im Falle eines Unfalls zu unternehmen?

Beitrag von mellow »

Hallo! Hab hier diesbezüglich eine gute Seite von Cosmosdirekt gefunden: wwwcosmosdirekt.de/services/schadenservice/kfzschaden/autounfall-was-tun/
nach Autounfall was tun, mit Checkliste und Tipps im Schadensfall, vielleicht ganz interessant für euch!
ulliB
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Wohnort: Geldersheim

Re: Was ist im Falle eines Unfalls zu unternehmen?

Beitrag von ulliB »

Hallo liebe Forums-User,

hier finden Sie 10 wichtige Punkte, die Sie nach einem Verkehrsunfall beachten sollten:

http://www.kfz-auskunft.de/info/unfallhilfe.html

Euer
Kfz-Auskunftsteam
Fahrneuling18
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Re: Was ist im Falle eines Unfalls zu unternehmen?

Beitrag von Fahrneuling18 »

ich hatte vor kurzen einen Zusammenstoß mit einem LKW...er hat mich schlecht weg übersehen und mich von meiner Spur geschoben :-(

Die ganze Fahrerseite war im Arsch. Das erste was ich natürlich gemacht habe, war die Polizei zu rufen...grade bei einem Umfall mit Berufskraftfahrern ist es auch für die wichtig ein Aktenzeichen zu erhalten. Dann hab ich sofort meine Versicherung und auch die der Firma angerufen und den Schaden gemeldet. Das hat das ganze etwas beschleunigt, weil die LKW Fahrer meist besseres zu tun haben, als den Unfall gleich zu melden.
Leider war der Schaden größer als mein Auto Wert und so kommt es natürlich dazu, dass die gegnerische Versicherung nicht zahlen will bzw. mir nur den Wert vor dem Umfall ersetzen wollte. Ich habe dann aber eine ganz interessante Versicherungslücke ausgenutzt:

Wenn der Schadenswert nicht mehr als 10% über dem realen Verkaufspreis vor dem Unfall liegt, zahlen Versicherungen mit einer guten Begründung trotzdem den vollen Schadenswert. Da mein Auto einem DEKRA Gutachter vorgeführt wurde, hat der mir bestätigt, dass ich für den Auszahlungswert keinen so gut erhaltenen und gepflegten Wagen mehr kriegen würde. Zudem bin ich Fahrneuling und finanziell nicht in der Lage für ein neues (gleichwertiges) Auto zuzulegen. Die Versicherung der Firma hat auch keine Mucken gemacht und innerhalb eines Monats war mein Auto tiptop :-)
Grosspatrick
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Re: Was ist im Falle eines Unfalls zu unternehmen?

Beitrag von Grosspatrick »

Wow. Sehr guter Tipp! Danke Fahrneuling18 ;-)
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PatrickVPunkt
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Re: Was ist im Falle eines Unfalls zu unternehmen?

Beitrag von PatrickVPunkt »

Da es in meinem Umfeld grad sehr aktuell ist:
Bei Unsicherheit bei zB einem bemerkten Parkunfall: Zettel ans Auto ist nicht wirklich immer schlau.
Der Zettel kann uU entfernt,weggeweht,geklaut werden und dann steht man da.
Mir hat jemand etwas ähnliches erzählt und sich unwissenderweise von einem Unfallort entfernt, von dem er nicht wusste, das er daran beteiligt war (Parklücken-Schrammerei).
Sein Anwalt hat ihm darauf geraten, das nächste Mal, wenn Unsicherheit im Verzug ist, einen Anruf bei 110 zu tätigen und auf blauen Dunst einen Unfall zu melden. Warum so rastische Maßnahmen?
Weill bei Notruf 110 immer ein Band mitläuft und somit ein Beweis für´s NICHT-Fahrerflüchten besteht. Wusst ich so auch noch nicht.... :lol:
“I think they should change STOP signs to PAUSE signs.”
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Milito
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Registriert: 16.08.2014, 12:14

Re: Was ist im Falle eines Unfalls zu unternehmen?

Beitrag von Milito »

Ja da muss man wirklich seeehr aufpassen. Ich hatte bisher nur Parkplatz-Schrammereien, hab aber immer sicherheitshalber die Polizei kommen lassen.
Toraga
Mitglied
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Registriert: 27.11.2014, 09:55

Re: Was ist im Falle eines Unfalls zu unternehmen?

Beitrag von Toraga »

Ich hoffe Ich bin hier richtig und Ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich war Anfang der Woche an einem kleineren Unfall auf einem Parkplatz (Lidl) beteiligt bzw. ist eine ältere Dame beim Ausparken gegen mein Auto gestoßen. Wir haben unsere Daten (Personalien, Versicherungen) ausgetauscht.

Sollte man hier vielleicht trotzdem mal bei einem Anwalt nachfragen oder ist das zu übertrieben? Ich war bisher noch nicht in einer solchen Situation und bin gerade etwas Verunsichert!? :?
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