Muss der Verkäufer beim Gebrauchtwagen Nachbessern ?
Verfasst: 15.01.2005, 05:35
Hallo ,
ich habe am 12.01.2005 bei einem Vertragshändler von Ford einen gebrauchten Peugeot 106 gekauft. Am 13.01.2005, also einen Tag später hatte ich einen Defekt an der Kupplung. Laut dem Händler ist die Kupplung ein Verschleißteil und somit von der Gewährleistung bzw. Garantie (habe ich auch abgeschlossen, Ford A1 Garantie) ausgeschlossen. Nach dem ich etwas gedrängt habe, war er bereit sich das Fahrzeug anzusehen und wir vereinbarten, das ich am Montag bei ihm vorbeifahre.
Besteht die Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden (gefahrene km 150) die Kupplung zum Versagen zu bringen und in wieweit ist der Händler verpflichtet das Fahrzeug wieder Instandzusetzen bzw. zurückzunehmen ?
Viel Grüße von kid106
ich habe am 12.01.2005 bei einem Vertragshändler von Ford einen gebrauchten Peugeot 106 gekauft. Am 13.01.2005, also einen Tag später hatte ich einen Defekt an der Kupplung. Laut dem Händler ist die Kupplung ein Verschleißteil und somit von der Gewährleistung bzw. Garantie (habe ich auch abgeschlossen, Ford A1 Garantie) ausgeschlossen. Nach dem ich etwas gedrängt habe, war er bereit sich das Fahrzeug anzusehen und wir vereinbarten, das ich am Montag bei ihm vorbeifahre.
Besteht die Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden (gefahrene km 150) die Kupplung zum Versagen zu bringen und in wieweit ist der Händler verpflichtet das Fahrzeug wieder Instandzusetzen bzw. zurückzunehmen ?
Viel Grüße von kid106