Tagessätze bei Studenten
Verfasst: 13.01.2005, 13:44
Hallo,
Ich habe mich eines Vergehens schuldig gemacht (Alkohol am Steuer) und habe nun auch einen Strafbefehl bekommen.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen mich eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 20 Euro verhängt.
Meine Frage konzentriert sich nun auf folgendes:
1. Ich bin BaFög-Empfänger.
Da diese Tagessätze von meinem Nettolohn abhängen - wird dann mein BaFög-Satz mit einberechnet oder klammert man bei der Berechnung Sozialleistungen aus?
2. Kann man den Betrag auch über mehrere Monate anteilig zahlen?
3. Falls eine der beiden Möglichkeiten zutrifft:
Muss man dann Einspruch erheben, mit der Folge, dass man vor Gericht in Revision geht?
Ich habe mich eines Vergehens schuldig gemacht (Alkohol am Steuer) und habe nun auch einen Strafbefehl bekommen.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen mich eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 20 Euro verhängt.
Meine Frage konzentriert sich nun auf folgendes:
1. Ich bin BaFög-Empfänger.
Da diese Tagessätze von meinem Nettolohn abhängen - wird dann mein BaFög-Satz mit einberechnet oder klammert man bei der Berechnung Sozialleistungen aus?
2. Kann man den Betrag auch über mehrere Monate anteilig zahlen?
3. Falls eine der beiden Möglichkeiten zutrifft:
Muss man dann Einspruch erheben, mit der Folge, dass man vor Gericht in Revision geht?