Hallo alle miteinander,
ich habe einen Bekannten der wohl ein Problem hat und mich um Rat bat. Er hat sich bei einem Autohändler an seinem Wohnort einen gebrauchten Golf gekauft. Per Zufall hat er nun festgestellt, dass die Fahrgestell Nummer manipuliert ist. Die orignal Nummer wurde abgeschliffen und eine neue von "Hand" eingeritzt.
Im Fahrzeugbrief ist natürlich die eingeritzte Nummer angegeben, so daß der Brief nun zu dem Fahrzeug gehört.
Nun hat er natürlich Angst, wenn er in eine Polizeikontrolle kommt, daß es Ärger geben könnte obwohl er das Fahrzeug so vom Händler gekauft hat.
Daher meine Fragen:
1. Kann er auf dieser Basis das Fahrzeug an den Händler zurück geben, da hier wohl einwandfrei etwas nicht korrekt ist?
2. Was kann schlimmstenfalls passieren wenn die Polizei das entdeckt?
3. Es ist nachvollziehbar, wenn aus 2 Totalschäden ein Auto wieder aufgebaut wird. Dann hat man ja normalerweise auch den Fahrzeugbrief des zweiten Fahrzeuges und muss somit nicht an der Fahrgestell Nummer manipulieren. Daher die Frage wie kann es zu dieser Manipulation gekommen sein? Gestohlenes Fahrzeug?
4. Was soll er machen?
Würde mich freuen wenn Ihr da ein Paar Tips habt.
Viele Grüße
Tom
Autokauf von Händler - Fahrgestell Nummer manipuliert
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Fahrgestellnummer manipuliert
Hi RS4,
ich habe so einen Fall noch nie gehabt, ich würde erst mal den Händler zur rede stellen, warum das so ist.
Außerdem würde ich dem Händler zu verstehen geben, das du nach diesem Gespräch zur Polizei fährst um prüfen zu lassen ob das Fahrzeug eventuell gestohlen ist.
Dann muss er ja was sagen, bitte halte uns mal auf dem Laufenden wie es weiter geht.
ich habe so einen Fall noch nie gehabt, ich würde erst mal den Händler zur rede stellen, warum das so ist.
Außerdem würde ich dem Händler zu verstehen geben, das du nach diesem Gespräch zur Polizei fährst um prüfen zu lassen ob das Fahrzeug eventuell gestohlen ist.
Dann muss er ja was sagen, bitte halte uns mal auf dem Laufenden wie es weiter geht.
Re: Autokauf von Händler - Fahrgestell Nummer manipuliert
Natürlich.RS4 hat geschrieben: Daher meine Fragen:
1. Kann er auf dieser Basis das Fahrzeug an den Händler zurück geben, da hier wohl einwandfrei etwas nicht korrekt ist?
Hier ist das gesamte Spektrum des StGB/ der StPO möglich; Sicherstellung/Beschlagnahme des Fahrzeuges, Anfangsverdacht einer Straftat ( Diebstahl, Urkundenfälschung etc. )-also Strafanzeige gegen den Halter/EigentümerRS4 hat geschrieben:2. Was kann schlimmstenfalls passieren wenn die Polizei das entdeckt?
Da kann es viele Erklärungen für geben, würde mich auch mal interessieren.RS4 hat geschrieben:3. Es ist nachvollziehbar, wenn aus 2 Totalschäden ein Auto wieder aufgebaut wird. Dann hat man ja normalerweise auch den Fahrzeugbrief des zweiten Fahrzeuges und muss somit nicht an der Fahrgestell Nummer manipulieren. Daher die Frage wie kann es zu dieser Manipulation gekommen sein? Gestohlenes Fahrzeug?
Wandlung des Kaufvertrages (vorher alle Papiere kopieren), danach bei der Polizei vorstellig werden und den Sachverhalt mal klären lassen.RS4 hat geschrieben:4. Was soll er machen?
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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