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Autoverkauf eines Händlers im Auftrag des Kunden

Verfasst: 27.12.2004, 13:30
von christianw
Hallo

Ich möchte mir ein Auto kaufen und habe über mobile eins gefunden. Es steht bei einer Werkstatt und wird von der Werkstatt als "Privatverkauf im Kundenauftrag" angeboten.

Jetzt meine Frage: Wie ist das genau mit der Sachmängelgewährleistung (das Gesetz vom Feb 02) ?
Es ist ja sehr gut möglich, dass der Händler diese Gewährleistung nur umgehen will, oder?

Wie soll ich mich ihm gegenüber verhalten? Mir die Verkaufsbevollmächtigung des Kunden zeigen lassen?
Kann er als Privatperson überhaupt mein Vertragspartner sein, wenn er dieser Tätigkeit gewerblich nachgeht? Bzw wenn er den Vermerk des Verkaufs im Auftrag im Vertrag festhält, ist das dann unwirksam und ich kann mich freuen, dass ich die Gewährleistung habe? Und wie komme ich dann an die Gewährleistung, wenn etwas nicht in Ordnung sein sollte? Nur über ein Gericht?

Danke schonmal für eure Antworten....

keine Gewährleistung beim Verkauf im Kundenauftrag

Verfasst: 27.12.2004, 15:12
von tom
Hallo christianw,

wenn das Fahrzeug von einem Privatmann gekauft wird, ist in der Regel die gesetzlich Gewährleistung ausgeschlossen.
Es könnte schon sein, das ein Händler nur aus seiner Gewährleistungspflicht herauskommen möchte.
Das möchte ich dem Händler aber nicht unterstellen, es kann ja wirklich sein, dass der Wagen im Kundenauftrag verkauft wird. In so einem Fall ist der Vertragpartner der Verkäufer und nicht der Händler.

Das heißt, dass es bei diesem Fahrzeug keinerlei Gewährleistung geben wird. :(

Verfasst: 27.12.2004, 17:10
von christianw
Hi

Ja ich meine dieser Fall wäre mir natürlich auch am liebsten! :D
Aber es geht mir halt darum zu wissen wie ich mich am besten verhalte um sichergehen zu können, dass der Händler diese unterstellte Absicht nicht hat.
In so einem Fall ist der Vertragpartner der Verkäufer und nicht der Händler.
Verstehe ich das richtig, dass der Verkäufer (=der Kunde/Vorbesitzer) den Vertrag unterschreiben muss, bzw dem Händler eine Vollmacht ausgestellt haben muss. Ich meine in dem Fall wäre ja eh alles klar.

Autokauf von Privat

Verfasst: 27.12.2004, 20:14
von tom
Hi christianw,

genau so ist es. :wink: