Steuer nach Gasumbau?
Verfasst: 25.12.2004, 09:33
Hi
Ich hatte mir vor einen Jahr einen Honda CRV neu gekauft,da bekamm ich diesen Bescheid:
26605 AURICH Kraftfahrzeugsteuer
Das Halten des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen xxxxxxx ist nach § 3 b KraftStG für die Zeit vom 07.08.2003 bis 31.12.2005 steuerbefreit. Die befristete Steuerbefreiung endet spätestens am 31.12.2005. Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Höchstbetrag der steuerlichen Förderung nicht ausgeschöpft wird (§ 3 b Abs. 1 und 2 KraftStG). Für die Zeit nach Ablauf der Steuerbefreiung wird die Steuer durch einen besonderen Bescheid neu festgesetzt.
26582 Aurich PF 12 60 Telefon (04941) 175-0 Telefax (04941) 175-152
Das Finanzamt (Finanzkasse) hat folgende Konten: Konto-Nr.: Kreditinstitut: BLZ:
28501514 BBK Oldenburg 280 000 00
90001 Spk Aurich-Norden 283 500 00
Jetzt nach einen Jahr habe ich den Wagen auf Erdgas umrüsten lassen,kann jetzt also beides Fahren,werde natürlich lieber weiter Erdgas für 61 Cent das Kilo bezahlen,ich brauche jetzt in reinen Stadtverkehr ca 8,5 kg Gas vorher waren es 10,5 bis 11 Liter Super.
Nach der änderung bekamm ich jetzt diesen bescheid:
Finanzamt Aurich Aurich 23.12.2004 Bescheid Kraftfahrzeugsteuer
I
Festsetzung
Diese Änderung Ihres bisherigen Bescheids beruht auf § 12 Abs. 2 Nr. 2 135,00
Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Die Steuer wird für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen xxxxxxx
festgesetzt:
für die Zeit ab 07.12.2004 auf
jährlich
Abrechnung (Stichtag 14.12.2004) 135,00
Steuer für die Zeit vom 07.12.2004 bis 06.12.2005
davon bereits getilgt 0,00
Bitte zahlen Sie spätestens am 27.01.2005 135,00
und künftig jährlich 135,00
spätestens am 07.12.
Grundlagen der Festsetzung
Fahrzeugart Personenkraftwagen Erstzulassung am 07.08.2003
Antriebsart Otto
Hubraum 1998 cm3
Schadstoffschlüssel 44 (Fahrzeugpapiere Ziff. 1, Stellen 5 und 6) Steuersatz
je angefangene 100 cm3 6,75 € nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KraftStG
Erläuterungen
Wenn Sie bei der Zulassung des Fahrzeugs eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die jeweils fälligen Beträge mittels Lastschrifteinzug abgebucht. Anderenfalls zahlen Sie bitte auf eines der unten angegebenen Konten.
Das Finanzamt (Finanzkasse) hat folgende Konten: Konto-Nr.: Kreditinstitut: BLZ:
28501514 BBK Oldenburg 280 000 00
90001 Spk Aurich-Norden 283 500 00
Soll das heißen das ich jetzt nach Umrüstung auf umweltfreundlichen Erdgas zahlen soll und wenn ich es nicht gemacht hätte noch 1 Jahr Steuerfrei hätte fahren können?
Eher hätte ich ja wohl noch 2 Jahre extra Steuerfrei haben müßen oder? umweltfreundlicher kann man doch bald nicht fahren,Erdgas verbrennt doch rückstandslos.
Ist echt ein Hammer,kennt sich jemand da aus?
Ich hatte mir vor einen Jahr einen Honda CRV neu gekauft,da bekamm ich diesen Bescheid:
26605 AURICH Kraftfahrzeugsteuer
Das Halten des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen xxxxxxx ist nach § 3 b KraftStG für die Zeit vom 07.08.2003 bis 31.12.2005 steuerbefreit. Die befristete Steuerbefreiung endet spätestens am 31.12.2005. Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Höchstbetrag der steuerlichen Förderung nicht ausgeschöpft wird (§ 3 b Abs. 1 und 2 KraftStG). Für die Zeit nach Ablauf der Steuerbefreiung wird die Steuer durch einen besonderen Bescheid neu festgesetzt.
26582 Aurich PF 12 60 Telefon (04941) 175-0 Telefax (04941) 175-152
Das Finanzamt (Finanzkasse) hat folgende Konten: Konto-Nr.: Kreditinstitut: BLZ:
28501514 BBK Oldenburg 280 000 00
90001 Spk Aurich-Norden 283 500 00
Jetzt nach einen Jahr habe ich den Wagen auf Erdgas umrüsten lassen,kann jetzt also beides Fahren,werde natürlich lieber weiter Erdgas für 61 Cent das Kilo bezahlen,ich brauche jetzt in reinen Stadtverkehr ca 8,5 kg Gas vorher waren es 10,5 bis 11 Liter Super.
Nach der änderung bekamm ich jetzt diesen bescheid:
Finanzamt Aurich Aurich 23.12.2004 Bescheid Kraftfahrzeugsteuer
I
Festsetzung
Diese Änderung Ihres bisherigen Bescheids beruht auf § 12 Abs. 2 Nr. 2 135,00
Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Die Steuer wird für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen xxxxxxx
festgesetzt:
für die Zeit ab 07.12.2004 auf
jährlich
Abrechnung (Stichtag 14.12.2004) 135,00
Steuer für die Zeit vom 07.12.2004 bis 06.12.2005
davon bereits getilgt 0,00
Bitte zahlen Sie spätestens am 27.01.2005 135,00
und künftig jährlich 135,00
spätestens am 07.12.
Grundlagen der Festsetzung
Fahrzeugart Personenkraftwagen Erstzulassung am 07.08.2003
Antriebsart Otto
Hubraum 1998 cm3
Schadstoffschlüssel 44 (Fahrzeugpapiere Ziff. 1, Stellen 5 und 6) Steuersatz
je angefangene 100 cm3 6,75 € nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KraftStG
Erläuterungen
Wenn Sie bei der Zulassung des Fahrzeugs eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die jeweils fälligen Beträge mittels Lastschrifteinzug abgebucht. Anderenfalls zahlen Sie bitte auf eines der unten angegebenen Konten.
Das Finanzamt (Finanzkasse) hat folgende Konten: Konto-Nr.: Kreditinstitut: BLZ:
28501514 BBK Oldenburg 280 000 00
90001 Spk Aurich-Norden 283 500 00
Soll das heißen das ich jetzt nach Umrüstung auf umweltfreundlichen Erdgas zahlen soll und wenn ich es nicht gemacht hätte noch 1 Jahr Steuerfrei hätte fahren können?
Eher hätte ich ja wohl noch 2 Jahre extra Steuerfrei haben müßen oder? umweltfreundlicher kann man doch bald nicht fahren,Erdgas verbrennt doch rückstandslos.
Ist echt ein Hammer,kennt sich jemand da aus?