Seite 1 von 1

Von wegen leichter Blechschaden...

Verfasst: 09.12.2004, 14:11
von Kati.ko
Hallo,

kann mir jemand helfen?
Ich habe mir am Sonntag einen kleinen Gebrauchtwagen gekauft (von Privat). Der Verkäufer hat mich darauf hingewiesen, das der Wagen einen "Blechschaden" hatte und die beschädigten Teile ausgetauscht worden seien (Scheinwerfer, Kotflügel und Stoßstange) ich hab extra gefragt, ob es einen Rahmenschaden gegeben hätte - wurde aber verneint.
Da der Schaden behoben worden war und bei der Probefahrt nichts bemerkt wurde (sind allerdings in einem sehr kurvigen Gebiet gefahren) hab ich den Wagen also gekauft. In den Kaufvertrag schrieb er rein "Frontschaden vorne rechts".

So, ich also nach Hause gefahren, und merkte, dass der Wagen auf der Autobahn ziemlich nach links zog. Hab einen Freund von mir gebeten mal nachzuschauen. Der sagte mir dann, das der Wagen ein Totalschaden gewesen sei und die Rep. den Wert des Wagens übersteigen würde. Ich den Verkäufer angerufen, der sagt er wisse nichts von einem Totalschaden und seine Frau wäre ja mit dem Wagen gefahren ohne etwas zu merken.
Der will den Wagen nich zurücknehmen und ich will ihn defenitiv nich behalten.
Bin zu meinem Anwalt gegangen, der jetzt zwar einen bösen Brief schreibt, aber nicht glaubt, dass viel bei rumkommt, da im Vertrag der Frontschaden steht (was schwere Schäden beschreiben würde). Hab den Wagen direkt vom ADAC checken lassen, der mir sagte, dass, wenn ich einen Unfall mit dem Wagen haben würde, sollte ich direkt einen Sarg bestellen, da der Wagen nich verkehrssicher sei. Vorne rechts sei alles verbogen was geht (Querrahmen, Ferderdom, Längsrahmen usw.). Da hab ich den kleinen direkt abgemeldet und in die Ecke gestellt von wo aus er mich ganz traurig anguckt :cry:
Hilfe, meint ihr ich hätte chancen, dass der Verkäufer den Wagen zurücknehmen muss - falls ich vor Gericht muss? Was ich eigentlich nich will, das dauert mir alles zu lange und nach her hab ich doch nur Kosten und ein Magengeschwür. :?

Karina

Re: Von wegen leichter Blechschaden...

Verfasst: 09.12.2004, 20:23
von Erik.Ode
Kati.ko hat geschrieben: Bin zu meinem Anwalt gegangen, der jetzt zwar einen bösen Brief schreibt, aber nicht glaubt, dass viel bei rumkommt, da im Vertrag der Frontschaden steht (was schwere Schäden beschreiben würde).
Karina

Sorry Kati.ko,

damit ist, glaube ich, alles gesagt.

Verfasst: 09.12.2004, 20:35
von Wishmaster
Hi,
Also ich denke schon daß der Verkäufer den Wagen zurücknehmen muß. Er hat ja nur den Karrosserieschaden erwähnt und in den Kaufvertrag eingetragen.
Da er aber ja offensichtlich einen Rahmenschaden verschwiegen hat und das Fahrzeug in einem nicht verkehrsicheren Zustand verkauft hat müsste man schon was erreichen können.
Aber diese rechtlichen Sachen sollte dein Anwalt schon wissen.


Oh, "Frontschaden" steht im Kaufvertrag. Sorry hab ich übersehen. Na dann hat mein Vorredner wohl recht.