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Wandlung Kaufvertrag
Verfasst: 04.12.2004, 18:40
von Targa
Hallo! Bin zum ersten Mal in diesem Forum und hoffe auf Hilfe und Info.Ich habe im Juni diesen Jahres einen neuen VW Passat gekauft. Dieser Wagen schein ein "Montagsauto" zu sein, er hatte schon mehrere Pannen, und es sind schon Teile am Amaturenbrett ausgetauscht worden Wer kann mir sagen ob und in welchem Umfang Schäden eine Rechtfertigung zur Wandlung des Kaufvertrages geben.
Ich danke schon für Eure Hilfe !!!
Wandlung des Kaufvertrages
Verfasst: 04.12.2004, 19:02
von tom
Die Wandlung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Bevor der Kaufvertrag gewandelt werden kann, muss der Händler die Chance erhalten, den oder die Mängel zu beseitigen. Erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch der Beseitigung des gleichen Mangels, hat der Käufer ein Recht auf Wandlung.
Bei geringen Mängeln ist eine Wandlung von Rechts wegen nicht vorgesehen. Vorrang vor der Wandlung haben die Reparatur und der Austausch von defekten, mangelhaften Teilen.
Völlig kostenneutral ist die Wandlung jedoch nicht, denn der Käufer und Nutzer des Wagens muss für die Zeit der Nutzung eine Nutzungsentschädigung zahlen, das sind in der Regel 0,4% bis 0,67% des Fahrzeugwertes mit dem Mangel pro angefangenen Tausend Kilometer.
Verfasst: 04.12.2004, 23:33
von Erik.Ode
Welche Beanstandungen hast du denn ???
Beanstandung:
Verfasst: 17.12.2004, 21:18
von bugatti_fan
Bei mir ist es ein Rupfende Kupplung im kalten zustand. Der ganze Treibstrang schaukelt sich manchmal auf und ich denke jetzt fällt gleich der Motor unten heraus. Wenn man sie länger schleifen lässt ist es nach ein paar Versuchen O.K.
Ist das ein geringer Mangel?
Ich habe schon die 3.Kupplung nach 3700Km. Mein Händler sagte aber, daß man 3mal in der Werkstatt sein muß um wandeln zu können...
Gruß, Stefan
Verfasst: 17.12.2004, 21:56
von Erik.Ode
Re: Wandlung Kaufvertrag
Verfasst: 17.12.2009, 10:48
von anbix
Noch eine kurze Ergänzung zu den
Bedingungen einer Wandlung: es muss nicht zwingend zweimal erfolglos nachgebessert werden. Ausreichend kann auch sein, dass der Käufer eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung setzt und diese erfolglos verstreicht.
Re: Wandlung Kaufvertrag
Verfasst: 17.12.2009, 18:18
von Erik.Ode
Viele Dank für den informellen Hinweis !