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Sitzbanktausch = TÜV Eintragung

Verfasst: 23.05.2004, 12:22
von Steffen
Hallo Miteinander,
ich habe bei meinem VW-Transporter (Typ2 T3) die 3er-Sitzbänke ausgebaut und eine 2er-Klappbank eingebaut.
Jetzt bräuchte ich die 2 Plätze nächstes WE, möchte aber eigentlich erst zum TÜV gehen, wenn alles eingebaut ist (Wohnmobilzulassung).
Die Gurte sind vorhanden (an den Original Befestigungspunkten). Was passiert nun wenn ich kontrolliert werde oder noch schlimmer ein Unfall passiert ?
Sollte ich die Sitze nun schon eintragen lassen ?

Danke
Steffen

Verfasst: 23.05.2004, 13:04
von tom
@ Steffen,

ich würde auf Nummer sicher gehen und die neue Sitzbank eintragen lassen, da die Anzahl der Sitze ja auch im Schein/Kfz-Brief steht.

Sollte der Tüv dann sagen das es nicht dringend notwendig ist kann, kannst Du es ja später nachhohlen. :wink: