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fahren ohne führerschein.

Verfasst: 18.11.2004, 23:03
von sony
Hallo.
Ein Freund hat Freund B mit dem Auto von seinem Vater fahren lassen. Freund b ist ohne führerschein. Er ist aber nur 50-100 meter gefahren und dann erwischt worden.
Die polizisten sagten Freund er bekommt keine strafe wegen Fahrenlassen des freundes B, da er nicht der Halter ist, sondern der Vater und der wusste nix von. Kann eine strafe trotzdem kommen, wenn ja welche?

Und welche Strafe kann Freund B bekommen? ist 18 und macht schon Führerschein. Ersttäter.

MfG

THX

Tagessatz

Verfasst: 19.11.2004, 00:55
von Erik.Ode
Hallo sony,

also der Halter wird wohl keine Strafe bekommen.

Freund B könnte einen Srafbefehl (Geldstrafe) in Höhe von 10 - 20 Tagessätzen bekommen und dann wird er wohl bis zum Abschluß des Verfahrens keine Prüfung ablegen dürfen.

Tagessatz = monatliches Einkommen : 30 x 10 bis 20.

So in etwa. Genauere Auskünfte dann bei seinem Anwalt ! :wink:

P.S. ich nehme an, du bist der Sohn vom Halter und hast Freund B fahren lassen ????

Jetzt kommt es auf den Sachverhalt der Strafanzeige an. Wäre schon interessant, was die Polizisten so geschrieben haben.
Wenn Sie aber gesagt haben, daß nichts kommt, dann hast du wahrscheinlich Glück.
Sollte der Zeugenfragebogen kommen, dann lieber die Sache mit einem RA besprechen.

Verfasst: 28.11.2004, 12:42
von sony
Ja. ich bin der Sohn vom Halter.
Polizisten haben zu mir gesagt da wird wahrscheinlich nix kommen, da mein vater nix davon wusste.
Ich hab schon auf Polizeirevier ne Aussage gemacht.
Ich habe gelesen, das Verfahren für Fahren ohne Führerschein kann bei Ersttätern eingestellt werden. Stimmt das?

MfG

Verfasst: 28.11.2004, 13:21
von Erik.Ode
Was bedeutet "Einstellung" ?

Nach dem polizeilichen Ermittlungsverfahren wird der Sachverhalt an einen Staatsanwalt abgegeben.
Dieser kann dann z.B. einen Strafbefehl ( Geldstrafe ) erlassen.

Es wird schon etwas kommen. Ob nun nur eine Geldstrafe oder soziale Arbeitsstunden oder, oder, oder .............kann man pauschal nicht sagen.

Also eine Einstellung, im Sinne von " es passiert gar nichts", wird es wohl nicht geben.

Berichte dann mal, welches Strafmaß ausgesprochen wurde.

Verfasst: 28.11.2004, 13:45
von sony
vielen dank auf jeden fall schon mal.

strafe

Verfasst: 06.01.2005, 23:07
von sony
Also die Strafen:
Freund der ohne Fahrerlaubnis gefahren ist: Einladung zu Gespräch mit Sozialpädagogin - solte sich gedanken machen welche strafen er für SICH angebracht hält zur Einstellung des Verfahrens(ohne gerichtsverhandlung).
100€ muss er zahlen , damit ist alles gegessen.(Zahlung an eine gemeinnützige Organisation)- keine sperrfrist.

ich( sohn vom halter- der ihn fahren lassen hat): bisher is nix gekommen.

vielen dank für die hilfe schon mal.

Verfasst: 07.01.2005, 18:39
von Erik.Ode
Schön, daß du geantwortet hast !

Da hat er dann wohl noch mal Glück gehabt. :wink:

Hoffe, daß die "Bestrafung" eine Lehre für euch war. Fehler machen wir alle, nur lernen sollte man daraus.