Vorschaden durch Händler verschwiegen - was jetzt?
Verfasst: 18.11.2004, 14:47
Hallo allerseits!
Vielleicht kann mir jemand mit Rat zur Seite stehen:
Ich habe einen Megane aus einem Fahrzeugpool bei Mercedes erworben.
Es handelt sich um einen ehemaligen Mietwagen (ich weiß ich weiß, kein Kommentar).
Dieser Wagen war bereits einmal an eine Privatperson verkauft worden.
Diese hat den Wagen angeblich zurückgegeben, da ihm die Farbe nicht Gefallen habe.
Sehr unwahrscheinlich, aber ich dachte diese Aussage ist so dreist, daß sie schon wieder wahr sein könnte, zumal ich jederzeit den Vorbesitzer fragen kann.
Das habe ich auch getan, mit dem Ergebnis, dass an dem Fahrzeug ein Schaden am rechten Schweller vorhanden ist. Die für den Wagenheber eingelassene Gummierung ist weg, das enststandene "Loch" ausgespachtelt und lackiert worden. Ebenso die Spuren am Schweller.
Da doch wohl schon einiges an Gewalteinwirkung notwendig ist, um dieses Gummi zu verlieren kann man hier meiner Ansichtvon einem Unfallschaden reden. Sehe ich das falsch? Das genaue Ausmaß müßte ich erst untersuchen lassen.
Der Verkäufer bei Mercedes hat laut Vorbesitzer definitiv von dem Schaden gewußt. Leider sind sich Vorbesitzer und Verkäufer offenbar bekannt, so das eine Bestätigung ggf. vor Gericht eher fraglich scheint.
Tatsache ist, dieser Mensch hat mir frech ins Gesicht gelogen!
Meines Wissens ist die Vorkenntnis des Schadens bei einem Händler unerheblich - richtig? (Das würde mir erlauben, den Vorbesitzer aus dem Spiel zu lassen)
Habe ich Anspruch auf Wandlung oder Minderung?
Wenn ja:
Da ich ansonsten zufrieden mit dem Fahrzeug bin würde ich eine Minderung begrüßen. Hat der Händler hier die Wahlt, d.h kann er ggf. eine Miderung verweigern und selbst auf Wandlung bestehen?
Vielen Dank für jede Meinung und jeden Tip
Vielleicht kann mir jemand mit Rat zur Seite stehen:
Ich habe einen Megane aus einem Fahrzeugpool bei Mercedes erworben.
Es handelt sich um einen ehemaligen Mietwagen (ich weiß ich weiß, kein Kommentar).
Dieser Wagen war bereits einmal an eine Privatperson verkauft worden.
Diese hat den Wagen angeblich zurückgegeben, da ihm die Farbe nicht Gefallen habe.
Sehr unwahrscheinlich, aber ich dachte diese Aussage ist so dreist, daß sie schon wieder wahr sein könnte, zumal ich jederzeit den Vorbesitzer fragen kann.
Das habe ich auch getan, mit dem Ergebnis, dass an dem Fahrzeug ein Schaden am rechten Schweller vorhanden ist. Die für den Wagenheber eingelassene Gummierung ist weg, das enststandene "Loch" ausgespachtelt und lackiert worden. Ebenso die Spuren am Schweller.
Da doch wohl schon einiges an Gewalteinwirkung notwendig ist, um dieses Gummi zu verlieren kann man hier meiner Ansichtvon einem Unfallschaden reden. Sehe ich das falsch? Das genaue Ausmaß müßte ich erst untersuchen lassen.
Der Verkäufer bei Mercedes hat laut Vorbesitzer definitiv von dem Schaden gewußt. Leider sind sich Vorbesitzer und Verkäufer offenbar bekannt, so das eine Bestätigung ggf. vor Gericht eher fraglich scheint.
Tatsache ist, dieser Mensch hat mir frech ins Gesicht gelogen!
Meines Wissens ist die Vorkenntnis des Schadens bei einem Händler unerheblich - richtig? (Das würde mir erlauben, den Vorbesitzer aus dem Spiel zu lassen)
Habe ich Anspruch auf Wandlung oder Minderung?
Wenn ja:
Da ich ansonsten zufrieden mit dem Fahrzeug bin würde ich eine Minderung begrüßen. Hat der Händler hier die Wahlt, d.h kann er ggf. eine Miderung verweigern und selbst auf Wandlung bestehen?
Vielen Dank für jede Meinung und jeden Tip