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Ist Händler=Vorbesitzer

Verfasst: 17.11.2004, 15:00
von psnx
Hallo,

ich habe eine Frage zu Kauf eines Autos.
Der Händler sicherte mir zu, dass das Fahrzeug nur einen Vorbesitzter hatte.
Im Vertrag wollte er aber 3 eintragen.
Er erklärte mir das der Produzent und er als Händler auch als Vorbesitzer gelten. Also:
Hersteller-->1.Käufer-->Gebrauchtwarenhändler=3 Vorbesitzer.
Ist dies richtig oder verschweigt er mir 2 weitere Vorbesitzer.

Jedoch ist bei Gesamtfahrleistung 63000Km angegeben und bei Fahrleistung des letzten Besitzers 63000Km angegeben. =Kann nur einen Vorbesitzer gehabt haben.


Kann mir also jemand helfen und die Sache aufklären...

Vielen Dank

Verfasst: 17.11.2004, 18:10
von Auto-Chris
Lass Dir vom Verkäufer den Fzg-Brief zeigen.

Der erste Blick beim Fzg-Kauf geht immer in den Brief! Da stehen alle Vorbesitzer des Autos drin. Sollte es sich um einen Ersatzbrief handeln, steht das auch im Brief. Autohändler und Autoverleiher als Ersthalter mindern den Preis. Viele Halter-Einträge auch - Vorsicht Wanderpokal!

Der zweite Blick kontolliert die Übereinstimmung der Fahrgestellnummer von Brief und Fahrzeug, dann kommt das übliche Gepule...

Die Aussage des Händlers mit Hersteller und ihm als Vorbesitzer als Vorbesitzer ist falsch. Entscheident ist die Anzahl der Haltereinträge im Brief. Wobei ein Halter auch mehrfach genannt sein kann, zB wg Umzug. Ein Händler ist nicht im Brief als Halter eingetragen, er bewegt das Fzg idR mit seinen Roten Händler-Kennzeichen.

Kauf auf keinen Fall ein Auto, dessen Brief Du nicht vorher gesehen hast.