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TÜV- Gutachten/Abtretungserklärung/muss ich das zahlen?

Verfasst: 17.11.2004, 12:40
von verena
Hallo,

ich habe weiter unten schonmal was bez. meines Unfalls gepostet- habe jetzt aber eine sehr spezielle Frage, daher das neue Thema.

Die Schuldfrage des Unfalls ist eigentlich klar. Der andere hat mir die vorfahrt genommen. Nun behauptet er aber geg. seiner Versicherung, er wäre nicht der Hafter des Unfalls,sprich- die zahlen erstmal nicht.

Eine Klage ist unterwegs- muss hier 800 euro Gerichtskosten und so auslegen. Nun habe ich eben eine Mahnung vom TÜV bekommen- es geht um das Gutachten meines Autos (Totalschaden). Ich habe damals eine Abtretungserklärung unterschrieben- die gegnerische Versicherung muss das Gutachten ja zahlen, da die ja aber noch auf das Gutachten der Staatsanwaltschaft warten, zahlen die nicht.

Nun meine Frage- muss ich das jetzt auch vorstrecken/bezahlen?
Das sind 500 euro! Das wäre ganz furchtbar- ich verschulde mich nämlich momentan ganz gut wegen des Unfalls. Irgendwann ist dann auch mal gut, aber ich fürchte ich muss das erstmal zahlen, oder?


Danke für eure Hilfe.

Verfasst: 17.11.2004, 13:03
von Melli
hallo verena,
wenn die schuldfrage klar ist, muss die versicherung bezahlen.
welche begründung liefert denn die versicherung, dass sie nicht zahlt.
normalerweise läuft es ja so, dass bei einem unfall von der versicherung
die schadensmeldung vom geschädigten und vom schadenverursacher angefordert wird. desweiteren sichtet man (sofern vorhanden) auch das polizeiliche unfallprotokoll.
danach wird die schuldfrage geprüft und dann auch gezahlt.

wegen des gutachtens...da wirst du wohl oder übel in vorkasse treten müssen, wenn die sache wirklich vor gericht kommt, dann kann es u.u. monate dauern, bis der prozess abgeschlossen ist.

tut mir leid, dass du nun so einen ärger hast.....was sagt denn dein anwalt ?
mich wundert, dass du die fragen hier ins forum stellst, wo du doch eigentlich eine gute anwaltschaftliche beratung haben müsstest ?

Verfasst: 17.11.2004, 13:17
von verena
Hallo Melli,

die Korrespondenz mit dem Anwalt läuft ausschließlich übers Telefon und das auch immer recht knapp. Leider wohnt er etwas weiter weg, so dass wir und bisher nie persönlich kennen gelernt haben. Aber das war der einzige, der sich zeitllich umgehend mit dem Fall befassen konnte.

Die Versicherung zahlt nicht, weil der Unfallgegner ihr gesagt hat, sie solle nicht zahlen, es wäre nicht seine Schuld. Und die warten jetzt eben auf diese Akte der Staatsanwaltschaft, die leider noch nicht raus ist. Bisher weiß keiner, was da drin steht. Es kann aber nur so sein, dass die Sache eindeutig ist. Aber solange zahlen die nicht.

Blöderweise habe ich mir vor einer Woche ein neues Auto gekauft, weil ich da noch dachte,das Geld würde bald kommen.

Die Kosten steigen echt ins unermessliche. Und das nur, weil er nicht dazu steht, dass er Mist gebaut hat.

Viele Grüße

Verfasst: 17.11.2004, 13:21
von Melli
gut, dann weiss die versicherung noch nichts über die schuldfrage, weil die akte noch nicht da ist.
ich würde über den anwalt anfragen, wann mit der akte zu rechnen ist (vielleicht hat dein anwalt sie und es dauert deswegen solange).
desweiteren würde ich dann mit dem gutachter telefonieren und fragen, ob man die zahlung 2 wochen aufschieben kann (denn dann müsste der sachverhalt ja eigentlich klar sein).

die versicherung hat noch nicht gezahlt, weil sie noch nicht komplett über den sachverhalt aufgeklärt ist und nicht weil der versicherungsnehmer seine schuld bestreitet (das machen ja die meisten).

das mit dem auto ist ärgerlich, aber eine schadenbearbeitung kann auch schon mal 3-4 wochen dauern, selbst wenn der fall klar war.
da hast du wohl etwas vorschnell gehandelt.

Verfasst: 17.11.2004, 13:25
von verena
Hallo Melli,

die Akte liegt meinem Anwalt ebenfalls noch nicht vor. Er sagte, das könne zw. einer Woche und einem halben Jahr dauern, bis die fertiggestellt ist. Sehr ermutigend.

Der Unfall war am 04.09.04- ich hatte noch nie einen Unfall, dachte aber eben, dass so langsam ja mal was passieren müsste, sprich dass das Geld mal kommt. Aber da war ich wohl zu naiv :wink:

gruß
verena

Verfasst: 17.11.2004, 14:33
von Eicker
Wie wär's denn mal mit der Möglichkeit, mit der gegnerischen Versicherung zu telefonieren und den Sachverhalt darzulegen? Ich habe da schon mal ganz gute Erfahrungen gemacht.
Im übrigen werden die Zins- und Ausfallkosten sowie die Gutachtenkosten von der Versicherung im nachhinein übernommen, wenn die Schuldfrage denn eindeutig (in Deinem Sinne) geklärt ist.

Vielleicht auch noch mal die Unfallaufnahme der Polizeibehörde vorlegen, wenn daraus was hervorgeht.
Der Unfallverursacher bekommt in der Regel bei Verschulden einen Bussgeldbescheid zugesandt. Vielleicht ist dieser ja seitens der Pol.-Beh. schon raus (??).

Verfasst: 17.11.2004, 14:41
von Melli
Eicker hat geschrieben:Wie wär's denn mal mit der Möglichkeit, mit der gegnerischen Versicherung zu telefonieren und den Sachverhalt darzulegen? Ich habe da schon mal ganz gute Erfahrungen gemacht.


ich hatte überlegt das auch zu schreiben, aber da ein anwalt eingeschaltet ist, habe ich es dann doch gelassen....

Verfasst: 17.11.2004, 15:25
von Eicker
unabhängig davon ......... der lebt vom Streitfall; nicht vom Verstehens-Fall........

manchmal hat man im persönlichen Gespräch plötzlich 'ne Antenne und dann läuft's rund.........

Also?