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gibt es jdn hier ,der mir erklären kann

Verfasst: 15.11.2004, 22:55
von flora
gibt es Jemanden hier ,der mir erklären kann
Ich habe für einen Bekannten in Frankreich ein Auto vor 2 Monaten in Deutschland gekauft.
Da der Handler meinen Name und die Adresse meines Bekannten in der Kaufvertrag und in der internationalen Fahrzeugschein geschrieben hat,kann dieser das auto nicht in Frankreich zulassen. Ich wurde nicht unter dieser adresse dort anerkannt .
Der Verkäufer will nichts mehr damit zu tun haben.
Ich weisse nicht mehr was ich machen soll.
Bitte Bitte helft mir...

Zulassungsbehörde in Frankreich

Verfasst: 15.11.2004, 23:31
von Erik.Ode
Würde dir gerne helfen, verstehe aber den Sachverhalt nicht so ganz ???

flora hat geschrieben: Da der Handler meinen Name und die Adresse meines Bekannten in der Kaufvertrag
Er hat also nicht deine Wohnanschrift ( Adresse ) in den Kaufvertrag geschrieben, sondern eine Adresse aus Frankreich ( dein Freund ) genommen ?
Kann ich mir gar nicht vorstellen.
flora hat geschrieben:und in der internationalen Fahrzeugschein geschrieben hat
Wieso schreibt ein Händler etwas in einen int. Führerschein ?
flora hat geschrieben:,kann dieser das auto nicht in Frankreich zulassen. Ich wurde nicht unter dieser adresse dort anerkannt .
Das kann ich mir vorstellen. Die Angaben im Kaufvertrag stimmen ja auch nicht.
Weiterhin bist laut Kaufvertrag du der Eigentümer ( auch wenn er den Fahrzeugbrief hat ), so daß die Zulassungsbehörde in Frankreich wohl auch nicht so ganz durchsteigt.

flora hat geschrieben:Der Verkäufer will nichts mehr damit zu tun haben.
Nö, warum auch ? Ist doch auch nicht sein Problem, wenn ihr ein Fahrzeug nicht zugelassen bekommt.


Also ich verstehe nur Bahnhof. Aber evt. kann uns ja mal jemand aufklären und hat eine Lösung für dein Problem.