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Alkohol und Unfall
Verfasst: 13.11.2004, 21:08
von Joachim van Heesch
Hallo Leute,
ich habe mal ne kurtze Frage zu diesem Thema. 0,8 Pro M und einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden. Wie sieht das mit dem Fahrverbot aus. Erstmals geschehen?
Gruß Achim

Hart vorbeigeschrammt.......
Verfasst: 14.11.2004, 12:39
von Eicker
Hallo, Joachim van Heesch.
Strafbefehl (1 Mo.-Nettogehalt) und Entzug der FE (ca 12 Mo ab Tattag).
Sofern erstmalig auffällig unter Rauschmittel und noch kein Entzug vordem, wird seitens der FE-Behörde keine MPU angeordnet.
Beim nächsten TRAST ist die o/oo-zahl unerheblich; dann geht's zur MPU.
Übrigens: Sie gehören zu 3 o/oo aller Kraftfahrer, die jemals in ihrem Leben unter dem Einfluss von Alk. aktenkundig im StV auffällig werden.
Frage: Warum gerade Sie?
Sollte nachdenklich machen.
moin moin v.d.Insel
A. Eicker
Verfasst: 14.11.2004, 13:08
von Turbo
Ich kann nicht verstehen das du hier rumheulst!
Wenn du unbedingt Trinken mußt bist du selber schuld.
Es ist dir wohl auch schon ausführlich in der Fahrschule beigebracht worden,das Autofahren und Alkohl verboten ist. Ich hoffe aber das du denn nochmal machen darfst,und dann vieleicht mal aufpasst.
Das nächste mal wirst du nicht so viel Glück haben, dann wird auf jeden Fall eine 2 Person schaden nehmen.
Verfasst: 14.11.2004, 19:13
von Eicker
Turbo hat geschrieben:Ich kann nicht verstehen das du hier rumheulst!
Wenn du unbedingt Trinken mußt bist du selber schuld.
...............
Sorry, Turbo....... aber so ist das bei mir nicht rübergekommen.
Wollen wir da nicht estwas unvoreingenommener und objektiver sein und den jungen Mann nicht gleich verschrecken ........ ?
Was könnten Sie ihm sonst noch an Ratschlägen anbieten?
moin moin v.d.Insel
A. Eicker