Hallo zusammen!
Folgendes:
Der Käufer verzögert natürlich wie üblich die Abmeldung des von mir erwobenen Fahrzeuges. Ich habe den Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und zur Versicherung gesendet. Reagiert die Versicherung erst dann, wenn die Zulassungsstelle die Abmeldung des Fahrzeuges bescheinigt, mit einer neuen Beitragsrechnung? Oder bearbeiten die Versicherer direkt nach dem Erhalt des Kaufvertrages die Beiträge?
Zusammengefasst:
Ohne die Bescheinigung (die Abmeldung durch den Käufer) der Zulassungsstelle für die KFZ-Versicherung werden keine Änderungen vorgenommen?
Viele Grüße, TommesD
KFZ-Versicherung+Straßenverkehrsamt! Zusammenarbeit?
Moderatoren: Erik.Ode, Ambush, Auto-Chris, ulliB, tom, Eicker