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Autounfall- Gegner will nicht zahlen

Verfasst: 09.11.2004, 13:09
von verena
Hallo zusammen,

ich schreiben hier, in der Hoffung, dass mir jemand helfen kann.

Vor ein paar Wochen hatten mein Mann und ich einen Autounfall. Ich bin bei grün ganz normal (nicht zu schnell) über eine Kreuzung gefahren und mir gegenüber war ein Wagen der nach links (von mir aus rechts) abbiegen wollte. Er dachte, er schafft es noch- was er nicht tat. Es kam zum Frontalzusammenstoß. Mein Auto hat Totalschaden.

Jetzt behauptet er, er wäre nicht schuld und will nicht dafür aufkommen.
Nun meine Frage- meiner Meinung nach und der Meinung der Polizisten ist die Sache eindeutig. Ich habe nichts falsch gemacht. Ich weiß nicht, was er behauptet, aber meine einzige Erklärung wäre, dass er versucht zu behaupten, dass ich zu schnell gefahren bin oder über rot. Aber das muss er doch beweisen können, oder?!
Danke.
Dunja

PS: Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der dazu aber nichts sagen wollte- er meinte spekulieren bringt nichts.

Verfasst: 09.11.2004, 13:55
von Melli
ja genau, er muss beweisen können, dass ihr zu schnell ward.
da die geschwindigkeit nicht mit blossem auge erkennbar (bzw. "messbar") ist, wird er da schwierigkeiten bekommen.

zur schuldfrage: er wird auf jedenfall einen großen teil der schuld tragen müssen...ob ihr eine teilschuld bekommt, kommt auf geschwindigkeit und aufprallpunkt an...in der regel ist es aber so, dass derjenige, der die "vorfahrt" nimmt allelinige schuld hat.

wenn du sein kennzeichen und den namen hast, würde ich den schaden seiner versicherung melden. für den fall, dass du seine versiherung nicht kennst --> zentralruf der autoversicherer tel 0180-25026 oder http://www.zentralruf.de
da bekommst du dann die zuständige versicherung genannt und kannst den schaden direkt dort melden.
ein versicherungsunternehmen ist im übrigen gesetzlich verpflichtet bei einer klaren schuldfrage den schaden zu regulieren, auch wenn der versicherungsnehmer dies nicht haben möchte.
also, lieber direkt mit der versicherung kommunizieren als sich unsachliches gerede anhören ;)


viel glück :)

Verfasst: 09.11.2004, 14:07
von CARter Bleifuß
Zunächst mal ist vollkommen unerheblich, wie der Unfallgegener die Sachlage sieht. Letzten Endes entscheidet die Aktenlage. Die gegnerische Versicherung wird entscheiden, wie die Chancen für sie stehen. Wenn nach Aktenlage die Schuldfrage klar ist, mußt Du Dir kaum Sorgen machen.

Ein Tip:

Laß Dir vom Anwalt die Akten der Polizei zeigen, inoffiziell verwendet die Polizei für den mutmaßlichen Unfallverursacher aus deren Sicht, die Bezeichnung "Fahrer 1" glaub´ ich (Ohne Gewähr ob jetzt Fahrer 1 o. 2 aber das weiß Dein Anwalt sicher, die Regel besteht tatsächlich)

Das wissen auch die Versicherungen... ;)

FÜLLE KEINE FORMULARE DER GEGNERISCHEN VERSICHERUNG AUS!

Laß das Deinen Anwalt erledigen!

Verfasst: 09.11.2004, 14:07
von verena
Hallo Melli,

danke für die schnelle Antwort!

Das läuft auch über seine Versicherung. Er hat denen gesagt, sie sollen den Schaden nicht regulieren. Ich hab auch einen Anwalt- er auch.
Aber danke für den Hinweis mit der Versicherung- dass die verpflichtet sind zu zahlen! Das wusste ich nicht. Ich denke die Sache ist eigentlich klar. Vielleicht ist das auch nur ein Einschücherungsversuch. Wer weiß.

Aber jetzt bin ich eben auf etwas gestoßen, was mir Sorge macht- ich hatte nämlich spitze Schuhe an- weil wir auf dem Weg zu einer Hochzeit waren. Und eben las ich, dass man durch das tragen ungeeigneten Schuhwerks eine Teilschuld haben kann. Ich konnte so oder so nicht mehr bremsen, aber das kann ich natürlich nicht beweisen..

Hat dazu jemand Erfahrung?

Ohje.... mir ist mulmig und dabei bin ich im Recht..

Dankeschön!

Verfasst: 09.11.2004, 14:13
von Melli
CARter Bleifuß hat geschrieben:Zunächst mal ist vollkommen unerheblich, wie der Unfallgegener die Sachlage sieht. Letzten Endes entscheidet die Aktenlage. Die gegnerische Versicherung wird entscheiden, wie die Chancen für sie stehen. Wenn nach Aktenlage die Schuldfrage klar ist, mußt Du Dir kaum Sorgen machen.

Ein Tip:

Laß Dir vom Anwalt die Akten der Polizei zeigen, inoffiziell verwendet die Polizei für den mutmaßlichen Unfallverursacher aus deren Sicht, die Bezeichnung "Fahrer 1" glaub´ ich (Ohne Gewähr ob jetzt Fahrer 1 o. 2 aber das weiß Dein Anwalt sicher, die Regel besteht tatsächlich)

Das wissen auch die Versicherungen... ;)

FÜLLE KEINE FORMULARE DER GEGNERISCHEN VERSICHERUNG AUS!

Laß das Deinen Anwalt erledigen!

wie die polizei die sachlage sieht, ist für die versicherung nicht unbedingt relevant. die polizei geht bei besichtigung der unfallstelle davon aus, dass fahrer xy verursacher ist. bei genauerer falluntersuchung kann dies aber durchaus auch anders sein.
hier ist die schuldfrage imho eindeutig. meiner meinung nach ist ein anwalt auch nicht notwendig. den kann man immer noch einschalten, wenn es probleme geben sollte. man ist nämlich auch zur schadenminderung verpflichtet und wenn man jeden 08/15 schaden gleich zum anwalt latscht, dann kann man da u.u. auch auf kosten sitzen bleiben.


@verena: wegen den schuhen brauchst du dir keine gedanken machen. es muss ein kausaler zusammenhang zwischen unfall und deinen schuhen stehen. du hättest auch mit den optimalsten schuhen den unfall nicht vermeiden können, von daher ist es egal.
ich würde in der schadenmeldung aber auf solche oder ähnliche formulierungen verzichten: "weil ich spitze schuhe trug kann ich nicht genau sagen, ob ich nicht doch hätte bremsen können" ;)

da du aber schon einen anwalt eingeschaltet hast, wird er shcon wissen, wie er am besten vorgeht...

Verfasst: 09.11.2004, 14:26
von verena
Danke, ihr seid ja echt super hilfsbereit und schnell! :D

@Melli: Klar, solche Aussagen werde ich vermeiden. Möchte nur auf alles vorbereitet sind. Ich werde das auch nochmal mit dem Anwalt besprechen, aber das war mir jetzt einfach ein Anliegen- und ich will ja nicht wegen jeder Kleinigkeit bei ihm anrufen.

@CARter Bleifuß: Danke für die Info. Der Gegner steht als Fahrer 1 im Unfallbericht und die Polizei sagte mir auch, dass sie ihn erstmal als Verursacher eintragen. Ja, wie gesagt- die Sache ist eindeutig, aber es macht mir Sorge, dass er behauptet, er wäre nicht der Verursacher. Denn einfach so sagt man das ja nicht. Fürchte er und sein Anwalt haben sich irgendwas überlegt, wie sie mich in die Pfanne hauen können...

Verfasst: 09.11.2004, 14:28
von Melli
manchmal ist das eigenbild (die eigenwahrnehmung) schwer gestört.
da würde ich nichts drum geben (auch wenn es bei einem erstunfall schon alles sehr aufregend und neu ist), entscheidend ist, was dein anwalt (bzw. die versicherung) sagt. die sind kompetent und können dir mehr sagen, als ein schadenverursacher, der versucht die schuld abzuwältzen (was nicht nett ist, aber man kann es vom prinzip her nachvollziehen)....

Ordnungsnummern

Verfasst: 09.11.2004, 23:46
von Erik.Ode
Kann mich Melli und CARter Bleifuß nur anschließen. Mach dir mal keine Sorgen.

Die Ziffern 01 oder 02 sind nur Ordnungsnummern. Es wird zwar von der Polizei in der Regel der Verursacher zuerst ( also 01 ) eingetragen, hat aber letzendlich keine relevante Bedeutung. Sollten später noch andere Beweise ermittelt werden, könnte auch der 02 als Verursacher verurteilt werden.

Das dürfte aber in deinem Fall nicht wahrscheinlich sein.

Viel Glück !

Verfasst: 10.11.2004, 11:59
von verena
Danke euch allen. Eure Postings haben mir Mut gemacht!
Ich gehe einfach jetzt davon aus, dass es ein Einschüchterungsversuch seinerseits ist und gut.

Drückt mir die Daumen!

Danke.

Verfasst: 11.11.2004, 17:10
von Driver
@verena - ich versuche mal es zu verstehen

ihr wart auf der gleichen straße und er kam dir entgegen und nicht auf einer Straße, die Deiner Straße kreuzt. Ist das richtig?

Wenn dem so ist, habt ihr, sofern er auf keiner gesondert ampelgeregelten linksabbiegerspur war, gleichzeitig grün.

Wenn ihr gleichzeitig grün habt, hat der geradeausfahrende Verkehrsteilnehmer Vorfahrt vor einem linksabbiegenden Verkehrsteilnehmer. D.h. habt ihr beide gleichzeitig grün hattest du Vorfahrt und er hätte warten müssen. Wenn er nicht gewartet hat, hätte er Dir somit die Vorfahrt genommen, was übrigens Bußgeld kostet.

Interessant wäre es jetzt zu wissen was im Polizeibericht steht, auch wenn er nicht für die Versicherungen oder ggf. ein Gericht bindend ist.
Dein Anwalt hat ja Akteneinsicht oder kann es beantragen und dann würd ich dementsprechend die Lage noch mal klären.


Bezüglich Schuhe: steht das im Polizeibericht, einem sonstigen Bericht oder kann sich der Unfallgegner daran erinnern? Nein? Dann hast Du Sneakers angehabt.

Bezüglich der Schuhe gibt es schon eine Regelung. Daher gleich was zu schmunzeln. Im Breisgau (Südbaden) gibt es einen Herren, der gerne unbekleidet, also nackt autofährt. Er wurde auch schon von der Polizei angehalten und sie wollten ihn deshalb bestrafen. Er ging vor Gericht und wurde freigesprochen. und warum? Laut StVO muß er geeignetes Schuhwerk tragen - er hatte Schuhe an, ganz normale. Die StVO regelt aber nicht die sonstige Kleidung, deshalb darf er auch nackig autofahren. Er muß nur Schuhe dabei anhaben.
Super gell - ich würde mir den Spaß hier in München ja auch sofort gönnen, nur im Moment ist es eiskalt

Verfasst: 12.11.2004, 08:23
von verena
@driver

richtig- wir waren auf der gleichen straße und hatte beide grün. er als linskabbieger hat mir also definitiv die vorfahrt genommen. eigentlich eine klare sache, aber seine äußerung gegenüber der versicherung, er wäre nicht der hafter beruhigt mich einfach.

zu den schuhen- ich weiß nicht, ob das jemanden aufgefallen ist. gesagt hat niemand etwas, aber ich weiß eben nicht, ob der anwalt meines gegner nicht vielleicht die polizei drauf aufmerksam gemacht hat.

aber vielleicht mache ich mich auch nur verrückt.

aha- aber solange man schuhe anhat darf man also nackt fahren.interessant!

Verfasst: 12.11.2004, 13:51
von CARter Bleifuß
hier ist die schuldfrage imho eindeutig. meiner meinung nach ist ein anwalt auch nicht notwendig.
Ist aber jetzt ein Widerspruch in sich. Wenn die Sachlage eindeutig ist, bleibt sie auch nicht auf Ihren Kosten sitzen. ;)

Im Übrigen ist bei der direkten Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung äusserste Vorsicht geboten!

Was ich da schon an Fragen in diversen Formularen gelesen hab´.
Eine Assekuranz wollte doch tatsächlich wissen, ob ich rechtschutzversichert bin!
Ein Schelm, wer böses dabei denkt...

Auch die Angaben zu dem KFZ sind mit Vorsicht zu genießen.

Gutachter:
Du hast Anspruch auf einen neutralen Gutachter. Also laß´ Dir von der Gegnerischen Versicherung keinen Gutachter der Versicherung selber aufschwätzen! Der Grund muß wohl nicht weiter erläutert werden.

Wenn Du aus der Nähe von MUC kommst, empfehle ich Dir meinen Anwalt. Der nimmt, insofern die Sachlage aus seiner Sicht eindeutig ist, von Dir keinen Cent als Anzahlung. Und wichtig - Anwälte sind auch keine Heiligen- er versucht nicht Mandanten in sinnlose Prozesse zu verwickeln.

FAZIT:
Wenn die Sachlage eindeutig ist, kostet der Anwalt keinen Cent. Also wozu ein Risiko eingehen?

Verfasst: 12.11.2004, 14:09
von verena
@bleifuß

was meinst du mit gutachtet? was begutachtet der denn?

ich habe damals direkt einen anwalt eingeschaltet, weil ich mich in sowas überhaupt gar nicht auskenne. bisher lief aber alles nur übers telefon- also ausführliche gespräche gab es nicht. da ich jetzt klage, werde ich aber mal einen termin machen.

die sachlage ist eindeutig. das sagte auch die polizei- und das ist doch unteranderem auch die grundlage für dieses ermittlungsprotokoll der staatsanwaltschaft, oder? also samt der fotos und so- aber wenn die polizei sagt, es ist eindeutig, dass er mir die vorfahrt genommen hat steht das doch auch so eindeutig in diesem protokoll, oder?(was leider immer noch niemand gesehen hat, da es ncoh nciht raus ging..)

Verfasst: 12.11.2004, 22:09
von CARter Bleifuß
Na was wird er wohl begutachten? :wink:

Du warst offensichtlich wirklich noch nie mit sowas konfrontiert.

Meine wiederholten Erfahrungen zum Ablauf:

Dein Anwalt wird bewaffnet mit der von Dir unterschriebenen Prozessvollmacht, Akteneinsicht (v)erlangen.

Genauso wie die gegenerische Versicherung. Diese wird die Sachlage von einem Juristen des Hauses und die Chancen im Falle eines Prozesses beurteilen lassen. Ist die Sachlage klar, wird die gegenrische Versicherung kein Prozessrisiko eingehen.

Richtig ist, daß die Polizei keine Schuldfrage klären darf / kann. Aber die Aktenlage aufgrund der Einschätzung der Polizei und ev. ein Ermittlungsverfahren gegen einen der Beteiligten, reicht den Versicherungen meistens als Entscheidungsgrundlage.

Die Meinung des Versicherungsnehmers, spielt dabei absolut keine Rolle.

Je nach Höhe des anzunehmenden Schadens, mußt Du einen Gutachter bestellen, der den Schaden beziffert.

Ein Gutachter, der von Dir bestellt wird, wird alles tun, was in seinen rechtlichen Möglichkeiten liegt, um Dir zu helfen. Du bist sein Kunde.
(Ausnahmen bestätigen leider auch hier die Regel)

Dieses Gutachten wird Deine Anwalt bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Sollten auch nur zu 10 % die Möglichkeit bestehen, daß Dir im Falle eines Prozesses eine Teilschuld zugesprochen wird, werden Sie Dir weniger bieten. Aber alle Facetten jetzt durchzuspielen, würde den hier möglichen Rahmen wohl sprengen.

Wir gehen jetzt einfach mal davon aus, daß die Sachlage tatsächlich einwandfrei ist. Der einzige Wermutsropfen, selbst bei einer sicheren Sachlage ist die Zeit. Bis die Ermittlungsakten bei den Grünen raus sind und Assekuranzen reagieren kann manchmal richtig Zeit vergehen....

Das sind meine Erfahrungen, bin kein Jurist. Bin schlimmer. Bin Autohändler. :wink:

Verfasst: 14.11.2004, 22:27
von tommesD
hi Verena...

mach dir da keine Sorgen!

Unfallverursacher ist laut Polizei der Linksabbieger. Die werden die Lage auch so in einem Bericht niedergelegt haben. So lange er beim einbiegen in euch reingebrettert ist, ist es klar. Es sei denn ihr seit ihm auf "seiner" Spur entgegen gekommen. Er hat es wahrscheinlich an den Nerven bekommen, da seine Vollkasko bei so einer Dummheit auch mal gerne etwas an Auszahlungen einspart.

+ Ihr seit zu zweit gefahren
+ Es war grün
+ Im Unfallbogen an 2. Stelle (so denke ich)
+ Polizei gilt auch als Zeuge
+ Rechts- bzw Linksabbieger müssen dem durchfließenden (entgegenkommenden) Verkehr gewähren

Wie du schon sagtest: Es wird ne Einschüchterungtaktik sein, die ihm überhaupt nix bringt, ausser schlaflose Nächte. Es war wohl wieder so ein Bonze mitm exklusiven Autoken unterwegs und der sich schon Anbends denkt, was er der Menschheit morgen wieder Gutes tun kann!

Wäre schön, wenn du uns darüber informierst wie es weitergegangen ist...
Gruß, Tommes