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Neonröhren

Verfasst: 28.10.2004, 16:02
von TCK
Tag zusammen,

hab eine Frage. Ist es verboten, Neonröhren ins Auto einzubauen, sodass sie nur angehen wenn ich die Türe öffne?

Verfasst: 28.10.2004, 22:32
von tdi
Ob verboten oder nicht, keine Ahnung, aber " Neonröhren " kommen aus der Industriebeleuchtung und benötigen zum Starten 240 Volt Wechselstrom bzw. 400 Volt Drehstrom,
wo kriegst Du das blos her :?: :?:
Benötigt man dann ein gaaaanz laaanges Netzkabel :?: :?: :?: :oops: :oops: :oops: :P :P :P

Verfasst: 29.10.2004, 12:17
von TCK
Neonlichter meine ich. Kennst du das nicht?
Ich will nur wissen, ob es verboten ist oder nicht.

Verfasst: 29.10.2004, 12:26
von tdi
EBEN, NEONLICHT benötigt ja die hohe Spannung, denn NEON ist ein Edelgas, das durch anlegen einer entsprechenden Spannung zum Leuchten angeregt wird. Neonlichter/-Lampen bzw. -Röhren sind Leuchtmittel, die mit Neongas gefüllt sind. :idea: :idea: :idea:
was Du meinst sind wohl " Leuchtstofflampen / Leuchtstoffröhren"? :?:
die kannst Du wohl einbauen.
Oder meinst Du vieleicht doch eher Dioden? :?: :?:
Oder Kaltlichtkathoden :?: :?: :?:

Neonröhren im Auto verbauen

Verfasst: 29.10.2004, 13:40
von tom
Hallo TCK,

also alles was nach außen leuchtet ist verboten. :idea:

Du kannst selbstverständlich deinen Kofferraum oder Fußraum mit einen Neonröhre beleuchten. Lass aber die Finger von Unterbodenbeleuchtungen usw., das gibt nur großen Ärger. :wink:

Verfasst: 02.11.2004, 09:17
von TCK
Hi Tom,

vielen Dank für die Auskunft. Das Unterbodenbeleuchtung verboten ist, ist klar. Ich wollte nur meinen Kofferraum oder den Fußraum, wie schon gesagt, beleuchten und wollte nur wissen ob das auch verboten wäre.

@ TDI
Du hast Recht. Neonröhren sind es wahrscheinlich nicht. Ich meinte die Lampen, die man z.B. unters Auto klemmt oder eben, in das Auto einbaut. :roll:

Verfasst: 05.11.2004, 16:09
von Lyla82
Selbst die Lichter im Auto sind offiziell VERBOTEN!!!!!!

Verfasst: 07.11.2004, 17:45
von DerKeks
Sooo. Also ich hatte bisher einen GII GL von 1988 der die Fussräume und sämliche sichbaren Fächer beleuchtet hatte. Das ganze war durch eine Schalteranlage im Aschenbecher (bin nichtraucher also lag das nahe) genau so zu steuern wie das normale Innenlicht.

Das permanente Innenlicht ist nachts ohnehin ziehmlich ätzend weil es gegen die Scheiben spiegelt und dan dann sieht man nicht mehr so wirklich viel. Für zum Angeben und in der Dämmerung isses unheimlich geil.

Türöffnerlicht. Klar geht an wenn die Türen auf sind meine Oma fands wahnsinnig praktisch weil sie sehen konnte wo sie ihre Füsse hinpacken musste wenn ich sie Nacht vom Bridgeabend nach Hause fahren sollte *schiel*

Aus. Name ist Program.


Das ganze hat mir der Tüv so eingetragen als normale Einstiegsbeleuchtung. Klar glauben das die wenigsten aber wenn man denen genau zeigt wies arbeitet kann man die recht gut überzeugen, versuchs mal

Verfasst: 07.11.2004, 17:46
von DerKeks
... und es heisst "Kaltlichtkathoden" <- für alle klugscheisser *g*

Verfasst: 08.11.2004, 19:49
von tdi
Ach watde nich sachs, stand ja schon ein Stück höher, prima abgeschrieben.

Verfasst: 13.11.2004, 16:34
von Lyla82
@ DerKeks (den einzigst wahren Klugscheißer)

Wenn Du sie eingetragen hast kann Dir auch theoretisch keiner mehr was.
Dann hast Du halt einen Gutachter gefunden der selbst keine ahnung hat.

Ein Kumpel von mir arbeitet beim TÜV, kommst Du einmal an den richtigen Polizisten oder zu einem TÜV der seinen Job ernst nimmt wird Dir diese Eintragung wieder aberkannt...

Sis sind halt in Deutschland komplett VERBOTEN!!!

Für jeden der lesen kann, auf der Verpackung steht auch immer der schicke Satz: Laut Straßenverkehrsordnug nicht zugelassen.

Also erzähl ahungslosen Usern die eine ernstgemeinte Frage stellen keinen MIST...