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Unfall mit einem 3-monatigem alten Neuwagen

Verfasst: 21.10.2004, 17:17
von Tweppi
Ich hatte einen Unfall, bei dem jemand mir die Vorfahrt nahm. Und nun ist mein Auto im vorderen Bereich sichtlich beschädigt. Meine Frage ist nun, da es sich um einen relativen Neuwagen (Zulassung 07/07/04) handelt, ob in der Regel das Auto repariert wird oder ob ich einen Neuwagen des gleichen Modells zugesprochen bekomme. (Zur Info:Mein Auto muss auf die Streckbank, die Motorblock ist verzogen, der Kühler kaputt und die Motorhaube ist verklemmt, so dass man sie nicht öffnen kann.)
Kann mir da jemand weiterhelfen, der solch ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder der sich in diesem Rechtsbereich auskennt? Wäre schön! Bedank mich schon einmal dafür!

Totalschaden

Verfasst: 22.10.2004, 01:37
von Erik.Ode
Ich nehme an, du hast deiner Versicherung schon Kenntnis gegeben. Jetzt wird ein Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt erstellt. Sollte es ein Totalschaden sein, wird laut (http://www.gdv.de) wie folgt abgerechnet:

Totalschaden

Ein Fahrzeug hat einen Totalschaden erlitten, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert- und Restwert übersteigen. Beispiel: Das kaputte Fahrzeug hat einen Restwert von 4.000 Euro, ein vergleichbarer Neuwagen kostet 12.000 Euro. Wenn in diesem Fall die Reparaturkosten höher als 8.000 Euro (12.000 - 4.000 = 8.000 Euro) sind, liegt ein Totalschaden vor. Totalschaden bedeutet also nicht, das der Wagen komplett zu Schrott gefahren wurde, sondern durchaus noch fahrtüchtig sein kann. Bei einem Totalschaden bezahlt die Versicherung in der Regel die Differenz zwischen dem Restwert und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.


Bei einem 3 Monaten alten Fahrzeug sind IMHO mindestens 10 % des Neuwertes verloren.


Evt. kann ja mal jemand einen ähnlichen Fall aus eigener Erfahrung schildern.