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Überführung - Wer bezalt den Schaden

Verfasst: 21.10.2004, 11:02
von kharthax
Hallo,
bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin ... beschreibe trotzdem meinen Fall:
Für einen Bekannten sollte ich ein Auto einem Händler (ca. 200km entfernt) in Zahlung geben und ein neues abholen.
Hat nur ca. 5 Stunden gedauert und 50€, die ich vor der Fahrt gekriegt habe schienen mehr als genug zu sein.
Dachte ich ... vor dem Haus des Bekannten bin ich vorne links an die Laterne gekommen und die Stoßstange halb abgerissen (ein kleiner, jedoch unhandlicher Transporter).

Ich will die Situation richtig einschätzen:

1. Ich bin ein Student und habe nicht wirklich Geld
2. Die Stoßstange/Blinker hat der Bekannte bereits wieder neu machen lassen (Kostenvoranschlag: 720€)
3. Er will natürlich das Geld sehen
4. Keine meiner Versicherungen zahlt (natürlich)
5. Bekannter hat keine Vollkasko abgeschlossen, da ihm es zu teuer war (gelbe Überführungskennzeichen )

Jetzt meine Fragen:
Wie kann man das Verhälnis zwischen uns beschreiben? War ich ein Arbeitnehmer (der die Vollmacht besaß den Kaufvertrag zu unterschreiben und den Differenzbetrag zu zahlen).
Mein Anliegen ist einfach: da es wirklich ein Bekannter ist, den ich nur indirekt kenne (und nicht von guter Seite), würde es mir nichts ausmachen das Geld nicht zu zahlen, wenn ich rechtlich auf der sicheren Seite bin.

Danke fürs Lesen und hoffen auf ein paar Antworten

PS: mitlerweile ist eine Antwort aus einem Anderen Forum eingetroffen:
"In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob Sie als Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB oder als Verrichtungsgehilfe nach § 831 BGB tätig waren, da der Schaden nicht im Außenverhältnis, sondern im Innenverhältnis aufgetreten ist.
Damit sind Sie nach § 823 BGB natürlich Ihrem Auftraggeber gegenüber schadensersatzpflichtig."

Re: Überführung - Wer bezalt den Schaden

Verfasst: 22.10.2004, 01:43
von Erik.Ode
kharthax hat geschrieben: (gelbe Überführungskennzeichen )
Jo, hätte ich auch so beurteilt.
Aber eine Frage habe ich noch: Was sind gelbe Überführungskennzeichen ?

Verfasst: 22.10.2004, 08:51
von kharthax
Hallo,
Kann man denn von einem Auftrag sprechen? 50€ wurden ja nirgendwo gebucht.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man für diesen Betrag noch das Risiko übernimmt ... eine Überführungsfirma kostet ja deswegen einiges mehr und mein Bekannter wollte halt das Geld sparen.

und was ist mit "da der Schaden nicht im Außenverhältnis, sondern im Innenverhältnis aufgetreten ist" gemeint?

Kennzeichen mit einer Gültigkeit von 5 Tagen (das "Enddatum" steht rechts im gelben Feld)

DANKE

Freundschaftsdienst

Verfasst: 22.10.2004, 11:19
von Erik.Ode
Du meinst das KURZZEITKENNZEICHEN. Jetzt habe ich verstanden.

Innenverhältnis bedeutet IMHO in deinem Fall, daß kein anderer geschädigt wurde. Hier nimmt er als Versicherungsnehmer seine eigene Versicherung in Anspruch, um einen Schaden an seinem eigenen Fahrzeug zu regulieren.
Den Schaden hast zweifelsfrei du verursacht. Also holt er sich das Geld von dir wieder. Ist für mich logisch. Hätte ich auch so gemacht.

Die Geschichte mit dem "Auftrag" würde ich ganz schnell vergessen. Hast du diese Nebenverdienste beim Finanzamt angemeldet ????

Oder ist es ein Freundschaftsdienst und er erstattet dir nur deine Auslagen ? ( Bahnfahrkarte, Verpflegungsgeld oder......)

Diese Problematik würde ich an deiner Stelle nicht weiter ausdiskutieren wollen.

Hättest du einen regulären "Arbeitsvertrag oder Auftrag" gehabt, hätte hier wahrscheinlich eine Versicherung gegriffen.

So hast du leider die Pappnase auf.

Du bist privat mit einem Fahrzeug gefahren und hast einen Schaden verursacht. Dieser Schaden muß dann auch vom Verursacher reguliert werden. Das ist die Kurzform, mal einfach dargestellt.

Re: Freundschaftsdienst

Verfasst: 22.10.2004, 15:44
von kharthax
Erik.Ode hat geschrieben: ...
Den Schaden hast zweifelsfrei du verursacht. Also holt er sich das Geld von dir wieder. Ist für mich logisch. Hätte ich auch so gemacht.
...
So hast du leider die Pappnase auf.

Du bist privat mit einem Fahrzeug gefahren und hast einen Schaden verursacht. Dieser Schaden muß dann auch vom Verursacher reguliert werden. Das ist die Kurzform, mal einfach dargestellt.
Natürlich ist es nicht schön, dass er das Auto reparieren musste ... ich bin ja mit seiner Vollmacht unterwegs gewesen:
"BGB Buch 2 § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte

Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung"

Wie ist so was zu verstehen?

DANKE

PS: Mich würde einfach interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt das Geld nicht zu bezahlen (kenne den Typen nur von einer schlechten Seite)

§ 278 (Verschulden des Erfüllungsgehilfen)

Verfasst: 22.10.2004, 23:51
von Erik.Ode
Also, bin kein Jurist. Versuche den Sachverhalt mal logisch zu ergründen !

Du hattest eine Vollmacht für das Rechtsgeschäft. Also Kauf/Verkauf des Fahrzeuges. Und allen damit anfallenden Bezahlungen.
Damit ist aber nicht die Fahrt zum Vertragspartner gemeint.


Zweites Buch. Recht der Schuldverhätnisse (§§ 241-853)
Hier geht es um vertragsrechtliche Fragen. Dieser Sachverhalt kann aber nur zum Tragen kommen, wenn das Fahrzeug auch ohne Schäden abgeliefert worden wäre.

§ 278 (Verschulden des Erfüllungsgehilfen)

Hier bist du Erfüllungsgehilfe des Verkäufers gegenüber dem Käufer. Den Käufer hast du aber ja nie kennen gelernt, weil du einen Unfall hattest.
Somit kommt dieser § gar nicht in Betracht.

Kann dich ja verstehen, aber nach meiner Meinung hast du keinen Grund den Schaden nicht zu regulieren.

Solltest du aber eine Chance sehen, bleibt dir der Gang zu einem Rechtsanwalt wohl nicht erspart.

Berichte mal, wie die Geschichte ausgegangen ist.
Viel Glück !

Re: § 278 (Verschulden des Erfüllungsgehilfen)

Verfasst: 23.10.2004, 14:23
von kharthax
Den Käufer hast du aber ja nie kennen gelernt, weil du einen Unfall hattest.
Somit kommt dieser § gar nicht in Betracht.
Hallo,

ein altes Auto wurde durch mich verkauft ... die Differenz bezahlt ... und das neues Auto gegen die Laterne geparkt.

DANKE

Verfasst: 23.10.2004, 19:49
von Erik.Ode
Ups, sorry ! :oops:

Habe ich wohl etwas den Überblick verloren.

Verfasst: 27.10.2004, 13:06
von hexe221298
ich würde mir mal die Rechnung über die Reparatur zeigen lassen, wenn der Kostenvoranschlag 720 EUR war, heisst das noch lange nicht dass er auch soviel bezahlt hat. Vielleicht hat er es woanders reparieren lassen.
Ich frage mich allerdings warum du den "Auftrag" überhaupt angenommen hast, wenn du den "Auftraggeber" eh nur von schlechter Seite kennst.

gruss
H.