Überführung - Wer bezalt den Schaden
Verfasst: 21.10.2004, 11:02
Hallo,
bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin ... beschreibe trotzdem meinen Fall:
Für einen Bekannten sollte ich ein Auto einem Händler (ca. 200km entfernt) in Zahlung geben und ein neues abholen.
Hat nur ca. 5 Stunden gedauert und 50€, die ich vor der Fahrt gekriegt habe schienen mehr als genug zu sein.
Dachte ich ... vor dem Haus des Bekannten bin ich vorne links an die Laterne gekommen und die Stoßstange halb abgerissen (ein kleiner, jedoch unhandlicher Transporter).
Ich will die Situation richtig einschätzen:
1. Ich bin ein Student und habe nicht wirklich Geld
2. Die Stoßstange/Blinker hat der Bekannte bereits wieder neu machen lassen (Kostenvoranschlag: 720€)
3. Er will natürlich das Geld sehen
4. Keine meiner Versicherungen zahlt (natürlich)
5. Bekannter hat keine Vollkasko abgeschlossen, da ihm es zu teuer war (gelbe Überführungskennzeichen )
Jetzt meine Fragen:
Wie kann man das Verhälnis zwischen uns beschreiben? War ich ein Arbeitnehmer (der die Vollmacht besaß den Kaufvertrag zu unterschreiben und den Differenzbetrag zu zahlen).
Mein Anliegen ist einfach: da es wirklich ein Bekannter ist, den ich nur indirekt kenne (und nicht von guter Seite), würde es mir nichts ausmachen das Geld nicht zu zahlen, wenn ich rechtlich auf der sicheren Seite bin.
Danke fürs Lesen und hoffen auf ein paar Antworten
PS: mitlerweile ist eine Antwort aus einem Anderen Forum eingetroffen:
"In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob Sie als Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB oder als Verrichtungsgehilfe nach § 831 BGB tätig waren, da der Schaden nicht im Außenverhältnis, sondern im Innenverhältnis aufgetreten ist.
Damit sind Sie nach § 823 BGB natürlich Ihrem Auftraggeber gegenüber schadensersatzpflichtig."
bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin ... beschreibe trotzdem meinen Fall:
Für einen Bekannten sollte ich ein Auto einem Händler (ca. 200km entfernt) in Zahlung geben und ein neues abholen.
Hat nur ca. 5 Stunden gedauert und 50€, die ich vor der Fahrt gekriegt habe schienen mehr als genug zu sein.
Dachte ich ... vor dem Haus des Bekannten bin ich vorne links an die Laterne gekommen und die Stoßstange halb abgerissen (ein kleiner, jedoch unhandlicher Transporter).
Ich will die Situation richtig einschätzen:
1. Ich bin ein Student und habe nicht wirklich Geld
2. Die Stoßstange/Blinker hat der Bekannte bereits wieder neu machen lassen (Kostenvoranschlag: 720€)
3. Er will natürlich das Geld sehen
4. Keine meiner Versicherungen zahlt (natürlich)
5. Bekannter hat keine Vollkasko abgeschlossen, da ihm es zu teuer war (gelbe Überführungskennzeichen )
Jetzt meine Fragen:
Wie kann man das Verhälnis zwischen uns beschreiben? War ich ein Arbeitnehmer (der die Vollmacht besaß den Kaufvertrag zu unterschreiben und den Differenzbetrag zu zahlen).
Mein Anliegen ist einfach: da es wirklich ein Bekannter ist, den ich nur indirekt kenne (und nicht von guter Seite), würde es mir nichts ausmachen das Geld nicht zu zahlen, wenn ich rechtlich auf der sicheren Seite bin.
Danke fürs Lesen und hoffen auf ein paar Antworten
PS: mitlerweile ist eine Antwort aus einem Anderen Forum eingetroffen:
"In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob Sie als Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB oder als Verrichtungsgehilfe nach § 831 BGB tätig waren, da der Schaden nicht im Außenverhältnis, sondern im Innenverhältnis aufgetreten ist.
Damit sind Sie nach § 823 BGB natürlich Ihrem Auftraggeber gegenüber schadensersatzpflichtig."