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Was passiert jetzt?

Verfasst: 13.10.2004, 15:10
von Blink
ICh bin in der Probezeit und mit nem Roller aufm Feld erwischt worden was passiert mir jetzt ausser das ich Bußgeld erhalte????

Der, der auf dem Feld fährt !

Verfasst: 13.10.2004, 20:55
von Erik.Ode
Hallo,

leider verstehe ich deine Frage nicht. Warum hast du ein Bußgeld erhalten ?
Kannst du uns mehr Infos geben !

Verfasst: 14.10.2004, 13:31
von Blink
-ich habe meinen Führerschein auf Probe
-bin letztens mit nem Roller übers Feld gefahren und wurde dabei erwischt
-mir wurde gesagt das ich ein Bußgeld erhalten werde, da ich nicht mit
nem Roller über dieses Feld fahren durfte.

Meine Frage dazu war, was mich noch alles erwartet!??! Bleibt es bei
dem Bußgeld oder kommt da noch was??

Verwarnungsgeld

Verfasst: 14.10.2004, 16:09
von Erik.Ode
Achso !

Du bist verbotener Weise über ein Feld gefahren. Also z.B. Z. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), dann erwartet dich ein Verwarnungsgeld. Bezahlen und alles wird gut.
Oder du bist über ein Feld gefahren, obwohl es ein Naturschutzgebiet (Verstoß gegen Landeswald- oder Naturschutzgesetze) ist ?
Dann könnte es mehr kosten.

Verkehrsverstöße während der Probezeit
Wichtiger Hinweis: Im Gegensatz zu rechtskräftigen Bußgeldbescheiden haben Verwarnungen bis 35 Euro keine weiteren rechtlichen Folgen in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe. Ein solches "Knöllchen" führt nicht zur Teilnahmeverpflichtung an einem Aufbauseminar, zur Verlängerung der Probezeit oder anderer Maßnahmen !!

Die Probezeit verlängert sich einmalig um zwei Jahre, wenn während der Probezeit durch den Fahranfänger ein erstmaliger bußgeldbewehrter Verkehrsverstoß (ab 40 Euro) mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) begangen wird (§ 2a Abs. 2a StVG). Der Zeitpunkt der Tatbegehung ist hierbei ausschlaggebend, nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung.

Was bedeutet dies nun konkret?? Folgendes Beispiel sagt mehr als tausend Worte :-)

*

Berti K. ist Fahranfänger. Vor einem Jahr hat er die Klasse B erworben. Seitdem ist er stolzer Besitzer eines gebrauchten VW Golf GTI. Eines Tages wird er auf einer Autobahn bei einer Geschwindigkeitskontrolle geblitzt - tatsächliche 121 km/h anstelle der zulässigen 100 km/h.

Berti erhält Wochen später einen Bußgeldbescheid zugesandt. Vorwurf: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit PKW außerorts um 21 km/h. Berti zahlt das Bußgeld in Höhe von 40 Euro zzgl. 18,12 Euro Gebühren und Auslagen. Zudem wird 1 Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen. Folge: Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig geworden. "Na ja, noch mal Glück gehabt", denkt Berti, "war ja gar nicht so schlimm!"...

"Denkste!" sagt (später) die Fahrerlaubnisbehörde. Die Daten der Führerscheinanfänger werden für drei Jahre beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einer zentralen Datenbank gespeichert. Nach dem Eintrag der Bußgeld-Entscheidung in das Verkehrszentralregister werden die Registerdaten miteinander abgeglichen. Die Fahrerlaubnisbehörde erhält daraufhin die Information, daß der Fahranfänger Berti K. einen bußgeldbewehrten Verkehrsverstoß begangen hat.

Monate später wird Berti von der Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben. Diese fordert Berti zur Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb einer Frist von zwei Monaten auf. Kommt Berti der Verpflichtung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Außerdem wurde die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Berti versteht die Welt nicht mehr, wenn er doch den § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vorher gekannt hätte...

(http://www.verkehrsportal.de)


Warte mal das Anschreiben ab. Kannst dich dann ja noch mal melden !