Verekhrsunfall - Nutungsausfallschaden - Erstattung
Verfasst: 12.10.2004, 11:14
Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall. Ein LKW hat mich bei der Einfahrt auf eine Landstrasse übersehen und auf der Beifahrerseite gerammt.
Da mein Fahrzeug laut Gutachten nur einen Wert von 1100 EUR hatte und nun nur noch einen Restwert von 200 EUR, hat die Versicherung der gegnerischen Partei einfach mal 900 EUR überwiesen.
Ich wollte nun wissen, welche sonstigen Ansprüche ich noch geltend machen kann.
1. Wollte ich Anspruch auf Nutzungsausfall erheben. Da das Auto nicht repariert wird (Kosten sind zu hoch) und die Versicherung die Differenz zwischen vorherigen Wert und Restwert bezahlt hat, kann ich doch von einem Totalschaden ausgehen, oder? In diesem Fall kann ich doch dann Erstattung für die im Gutachten angesetzten Tage für eine Neubeschaffung eines Kfzs ansetzen - und dies auch, wenn erst einmal gar keine Neubeschaffung erfolgt ist/wird. (Nutzungswille bestand wirklich, nur ich bin nun erst einmal auf die Bahn umgestiegen)
2. Wollte ich fragen, ob man sich den im Tank des Wagens verbliebenen Kraftstoff (Tank fast voll) erstatten lassen kann?
Hoffe mir kann jemand weiter helfen,
Grüße Frederic
ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall. Ein LKW hat mich bei der Einfahrt auf eine Landstrasse übersehen und auf der Beifahrerseite gerammt.
Da mein Fahrzeug laut Gutachten nur einen Wert von 1100 EUR hatte und nun nur noch einen Restwert von 200 EUR, hat die Versicherung der gegnerischen Partei einfach mal 900 EUR überwiesen.
Ich wollte nun wissen, welche sonstigen Ansprüche ich noch geltend machen kann.
1. Wollte ich Anspruch auf Nutzungsausfall erheben. Da das Auto nicht repariert wird (Kosten sind zu hoch) und die Versicherung die Differenz zwischen vorherigen Wert und Restwert bezahlt hat, kann ich doch von einem Totalschaden ausgehen, oder? In diesem Fall kann ich doch dann Erstattung für die im Gutachten angesetzten Tage für eine Neubeschaffung eines Kfzs ansetzen - und dies auch, wenn erst einmal gar keine Neubeschaffung erfolgt ist/wird. (Nutzungswille bestand wirklich, nur ich bin nun erst einmal auf die Bahn umgestiegen)
2. Wollte ich fragen, ob man sich den im Tank des Wagens verbliebenen Kraftstoff (Tank fast voll) erstatten lassen kann?
Hoffe mir kann jemand weiter helfen,
Grüße Frederic