KAT Defekt bei Gebrauchtwagen
Verfasst: 08.10.2004, 18:00
Hallo vielleicht hat hier ja jemand einen Tipp für mich. Folgende Fragestellung:
Bei einem Gebrauchtwagen (Gekauft vom Händler) Baujahr 1998 mit einer Laufleistung von 98000 KM ist 5 Monate nach dem Kauf der KAT defekt (Laut Auskunft der Vertragswerkstatt), da vor dem Kauf eine ASU bei dem Fahrzeug gemacht worden sei würde die Gewährleistung im Fall des defekten KAT nicht greifen und ich als Käufer müsste die Kosten tragen. So ist zumindest die Aussage des Verkäufers.
Bei Kauf habe ich auch noch eine Garantieverlängerung erworben.
Ist es nun wirklich so das der KAT von mir zu zahlen ist obwohl der Wagen erst 5 Monate in meinem Besitz ist ?
Bei einem Gebrauchtwagen (Gekauft vom Händler) Baujahr 1998 mit einer Laufleistung von 98000 KM ist 5 Monate nach dem Kauf der KAT defekt (Laut Auskunft der Vertragswerkstatt), da vor dem Kauf eine ASU bei dem Fahrzeug gemacht worden sei würde die Gewährleistung im Fall des defekten KAT nicht greifen und ich als Käufer müsste die Kosten tragen. So ist zumindest die Aussage des Verkäufers.
Bei Kauf habe ich auch noch eine Garantieverlängerung erworben.
Ist es nun wirklich so das der KAT von mir zu zahlen ist obwohl der Wagen erst 5 Monate in meinem Besitz ist ?