Moped verkauf....

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Manu

Moped verkauf....

Beitrag von Manu »

Hallo,

Hab folgendes problem, hae am 16.11.2003 ein moped verkauft!
Mit einem kaufvertrag volgendes hab ich reingeschrieben:

Der veräufer garantiert dass das KFZ in der zeit in der es sein eigentum war keinen unfallschaden und keine sonst. beschädigungen z.B. Hagelschaden erlitten hat und dann eben noch Der verkäufer erkläre dass das KFZ auch in der übrgen zeit - soweit ohm bekannt - keine unfallschäden oder sonst. beschädigungen erlitt z.b. hagelschaden.

So und dann habe ich noch geschrieben WIE GESEHEN SO GEKAUFT, VERKÄUFER HAFTET FÜR NACH DEM LAUF AUFTRETENDE MÄNGEL NICHT!

Nun kommt der Käufer am 21.4. mit einem brief von seinem Rechtsanwalt indem er einige mängen auflistet und das motorraqd gegen kaufpreis zurückgegeb will oder eben vor gericht geht!

SO ein dreck!

Mein anwalt meinte es sieht schlecht aus da ich zugesichert hab das kein unfall hatte! AUch wenn ich geschrieebn ahb wie gesehen so gekauft!

Was meint ihr? WEr kennt sich damit bisschen besser ausß wer kann mir weiterhelfen? sollte noch paar infos haben z.b. was für schäden man in nem kaufvertrag auflisten muss und so..

Und kann er überhauopt nach nem knapp halben jahr kommen mit so etwas...
Mfg
Danke im Vorraus
webfox
Mitglied
Beiträge: 6
Registriert: 26.04.2004, 11:17

Beitrag von webfox »

Hallo,
wenn Sie von Unfällen oder Mängeln wussten, diese dann bewusst beim Verkauf verschwiegen haben, helfen Ihnen auch ihre Formulierungen im Kaufvertrag nicht weiter, wenn der Käufer Ihnen diese Arglist nachweisen kann. Aber- wohl gemerkt, der Käufer muss Ihnen die Arglist beweisen können und auch beweisen, das die Schäden schon vor dem Abschluss des Kaufvertrages bestanden haben! Einfache Behauptungen reichen da nicht aus, hier müssen dann schon z.B. Gutachten ö.ä. erstellt werden.

Üblich ist -dies wurde durch viele Gerichtsurteile bestätigt- dass alle Unfälle und Schäden, die über die Bagatellgrenze (ca. € 750) hinausgehen, auf jeden Fall im KV stehen sollten, aber aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich natürlich, auch kleinere Sachen direkt mit reinzuschreiben, damit der Käufer sich nicht, wie in Ihrem Fall, nachher darauf berufen kann, nichts davon gewusst zu haben.

Im übrigen muss sich der Käufer bei Rückabwicklung des KV auch seine gefahrenen km und Wertminderung für diese Zeit anrechnen lassen.

Also- nicht so schnell von blöffenden Anwälten ins Bockshorn jagen lassen!

Gruss :wink:

webfox
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