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Wie mißt man die profiltiefe

Verfasst: 02.10.2004, 05:21
von st-ni
moin moin,

Ich hatte heute das zweifelhafte vergnügen von der Polizei angehalten worden zu seinen. Da die guten herren ein schlechten Tag gehabt haben und irgendwie auf der Suche nach Leuten waren welche sie dran nehmen können war ich halt auch an der reihe. So dann haben sie sich auf meine Reifen versteift und haben das profil gemessen, zugegeben echt schlechte Reifen. Aber nun meine Frage, wo wird das Profil gemessen und vor allem darf sich der Polizist die Stelle aussuchen? Meiner Meinung nach doch in der Mitte, und so lange wie diesen kleinen Kontrollwellen drin sind müßte es doch passen oder nicht? er hat halt die stelle genommen wo am wenigsten war. Ist das zulässig?

Ich bitte um schnelle Antwort!

mfg

Bußgeld für zu wenig Reifenprofil

Verfasst: 02.10.2004, 09:01
von tom
Hallo st-ni,

es ist ganz normal, dass das Profil an der schlechtesten Stelle gemessen wird. Gute Reifen mit ausreichender Profiltiefe sind nun mal ein sehr wichtiges Sicherheitskriterium, nicht nur für dich sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. :idea:

Stell dir nur mal vor, du fährst bei schlechtem Wetter etwas zu schnell in eine Kurve und du musst plötzlich Bremsen. Aufgrund deines zu geringen Reifenprofils rutscht das Auto weg und kommt auf die Gegenfahrbahn, ich möchte mir jetzt nicht ausmahlen was da alles passieren kann. :!:

Die Profiltiefe sollte mindestens 1,6 mm haben und das überall am Reifen. Dich erwartet jetzt ein Bußgeld von 75 Euro und 3 Punkte in Flensburg, ich weis jetzt nicht so genau ob das ganze pro Reifen gerechnet wird, las dich mal überraschen.

Dir bleibt nichts anderes übrig als zu zahlen, in der Zukunft würde ich öfter mal die Reifen prüfen, das ist billiger und sichererer. :wink:

Ich danke den aufmerksamen Polizeibeamten !

Verfasst: 02.10.2004, 20:46
von Erik.Ode
Bonn, März 2000 (DVR) - Bei Verkehrsunfällen, die auf technische Schäden oder Wartungsmängel an der Bereifung zurückzuführen sind, wurden 1998 über 2.400 Personen verletzt. 40 Menschen kamen dabei ums Leben.

Schadhafte Reifen stellen somit ein hohes Unfallrisiko dar. Aber nicht nur das: ein zu geringer Reifendruck z.B. erhöht den Spritverbrauch und verursacht unnötigen Reifenverschleiß.

Bonn, März 2000 (DVR) - Abgenutzte Reifen stellen ein großes Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dar. Auf nasser Fahrbahn z. B. ist die Gefahr von Aquaplaning bei Reifen mit zu geringer Profiltiefe deutlich größer als bei Reifen mit viel Restprofil.

Reifen mit einer Profiltiefe von 2 mm und weniger können bereits bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h auf nasser Fahrbahn die Haftung auf der Straße verlieren. Dadurch besteht die Gefahr, dass Lenkung und Bremsen nicht mehr mit der gewohnten Wirkung ansprechen. Das Fahrzeug wird manövrierunfähig; Unfälle sind häufige Folge. Je mehr Profil ein Reifen hat, desto besser ist seine Haftung auch auf nasser Fahrbahn.

Schon mal darüber nachgedacht ?

§36 Bereifung und Laufflächen

Verfasst: 02.10.2004, 20:48
von Erik.Ode
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1.

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2.

die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein

(1a) Luftreifen, auf die sich die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen beziehen, müssen diesen Bestimmungen entsprechen.

(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

Verfasst: 03.10.2004, 00:47
von st-ni
hey vielen dank für die antwort!

aber nochmal, habe ich das also richtig verstanden das es eigentlich nicht zulässig ist die profiltiefe als polizist zu messen wo man will? der hat vorn rechts außen gemessen hinten links innen und nur da halt wo das wenigste war.

und über die folgen bin ich mir bewußt, n neuer satz ist ja schon bestellt aber hatte halt das pech das sie noch drauf waren.

mfg steve

Wo wird gemessen ?

Verfasst: 03.10.2004, 17:57
von Erik.Ode
Also, es ist doch klar, daß dort gemessen werden muß, wo am wenigsten Profiltiefe ist.

Es muß sich nur im oben genannten Bereich befinden.
Wenn du mit der Maßnahme des Polizisten nicht einverstanden bist, kannst du immer noch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Du bekommst einen Anhörungsbogen. Dort schreibst du als Begründung deine Beobachtungen rein.
Weiterhin begründest du mit dem o.g. Gesetzestext.

So verständlich ?

Schön, daß du schon neue Reifen bestellt hast. Damit ist auch nicht zu spaßen.
Schade, daß du sie noch nicht aufgezogen hattest.