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Unfall in der Probezeit
Verfasst: 30.09.2004, 22:11
von watsche
Ich hatte am Samstag einen Autounfall nach dem mein Beifahrer mir ins Lenkrad gegriffen hat. Dadurch sind wir ins Schlaudern geratten
haben uns auf der Autobahn gedreht und wurden von einem Lkw gerammt, uns ist nix passiert nuir mein Auto iszt schrott...
...der polizei haben wir gesagt das wir ins schlaudern kammen.
Nun droht mir ein Bußgeld das würde doch heißen das ich eine Nachschulung machen müsste da ich noch in der Probezeit bin oder....
Was empfehlt ihr mir....
Vielen dank
Tatvorwurf ?
Verfasst: 01.10.2004, 22:26
von Erik.Ode
Wieso Bußgeld ?
War der LKW-Fahrer verletzt ?
Hast du vor Ort 35,- Euro zahlen müssen ?
Was hat dir der Polizist vorgeworfen ?
Um die Frage zu beantworten, bräuchten wir etwas mehr Informationen.
RE: Tatvorwurf ?
Verfasst: 02.10.2004, 22:34
von watsche
Wieso Bußgeld ?
War der LKW-Fahrer verletzt ? Nein war er nicht.
Hast du vor Ort 35,- Euro zahlen müssen ? Nein, da die Polizei kein Bargeld an nehmen darf.
Was hat dir der Polizist vorgeworfen ? Über hötte Geschwindigeit bei Unklarer fahrsituartion ( strasse war nass, aber trocken genug das kein Aquaplaning auftretten konnte...)
Genau einsicht in denn Bericht habe ich noch nicht....
Re: RE: Tatvorwurf ?
Verfasst: 03.10.2004, 17:45
von Erik.Ode
Also ich erkläre dir, wie das zusammenhängt.
Wenn man einen sog. Bagatell-Unfall hat, dann kann der Verkehrsunfall vor Ort mit 35,- Euro Verwarnungsgeld abgeschlossen werden.
Die Schadensregulierung übernimmt dann ggf. die Versicherung oder du bezahlst den Schaden selber.
Das wäre z.B. bei dem Vorwurf der nicht angepaßten Geschwindigkeit möglich.
Die Polizei darf sehr wohl (bis 35,- Euro) Bargeld annehmen / verwarnen.
Über 35,- Euro nennt man es dann Bußgeld. Hier ist z.B. das Mißachten einer Vorfahrt denkbar.
Dieses kann nicht mehr vor Ort abgeschlossen werden und es gibt Punkte in Flensburg.
Sollte der LKW-Fahrer verletzt sein, dann hast du eine fahrlässige Körperverletzung beganngen und es wird ein Strafverfahren gegen dich eingeleitet.
Den Unfallbericht kannst du auch nicht so einfach einsehen. Da müßtest du / dein Anwalt Akteneinsicht beantragen.
Aber so wie du es schilderst, wirst du wahrscheinlich nur ein Verwarngeld wegen nicht angepaßter Geschwindigkeit bekommen.
Das dürfte dann in deinem Fall ( Probezeit) keine Konzequenzen nach sich ziehen.
Warte die Post ab und berichte dann erneut.