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Verkehrsregeln: Vorfahrt bei "Einfahrt verboten"

Verfasst: 19.09.2004, 13:30
von Michael
Hallo zusammen.

Die folgende Skizze zeigt eine Vorfahrtstrasse die unmittelbar nach einer Kreuzung durch eine Baustelle beendet wird (orange gestrichelte Linie). Zu Beginn der Baustelle ist die Strasse mit dem bekannten Schild "Einfahrt verboten" gekennzeichnet, so dass man eigentlich nur die Möglichkeit hat, nach rechts oder links abzubiegen.

Bild

Nun kommt von unten ein Auto (blau) und will nach links auf die Vorfahrtstrasse einbiegen. Von rechts, also aus dem Baustellenbereich, in den die Einfahrt verboten ist, kommt ein anderes Auto (grün), welches gerade aus fahren will.

Wer hat hier Vorfahrt?

Ich meine, klar, normalerweise das Auto, welches sich auf der Vorfahrtstrasse befindet, also das grüne. Ich bin aber der Meinung, dass ein Fahrzeug, welches aus einer "Einfahrt verboten"-Strasse kommt IMMER warten muss.

Eine solche Regelung gibt es ja auch für Fahrzeuge, die aus einer verkehrsberuhigten Zone auf eine normale Strasse einbiegen oder die aus einer Strasse mit abgesenktem Bordstein kommen. Diese müssen auch IMMER warten (selbst wenn in einer gänzlich unbeschilderten Strasse prinzipiell "rechts vor links" gelten würde).

Aber wie ist das hier? Gilt diese Regelung hier auch? Muss das Fahrzeug aus der "Einfahrt verboten" Strasse warten oder hat es Vorfahrt?

Cheers,
Michael

Vorfahrt

Verfasst: 19.09.2004, 15:02
von Erik.Ode
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Stand: letzte Änderungen inkraftgetreten am 01.04.2004
(BGBl. 2004 Teil I Nr. 4 S. 117, ausgegeben zu Bonn am 28. Januar 2004 )
§ 8 Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, dass er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.

Auch wenn der Fahrer des grünen Fahrzeuges sich ordnungwidrig verhalten hat, so gilt hier trotzdem die Vorfahrtsregel.

Nach deiner Zeichnung wäre das Zeichen 205 - Vorfahrt gewähren, sonst auch überflüssig.