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Alkohol am steuer ;-/

Verfasst: 17.09.2004, 19:32
von Nebuto
Hallo

Ich wurde am 8.9. einen tag vor meinem Gburtstag mit Alkohol am Steuer angehalten.
Die Blutprobe hat ergeben, das ich 1.23 Promille hatte ...
Der Führerschein wurde mir direkt abgenommen.

Ich frag mich mit welcher Strafe ich zu rechnen habe.

Die Polizei hat mir gesagt man muss etwa mit einem Netto Monatsgehalt rechnen, was bei mir nicht mehr als 400 Euro wären, was mir allerdings ein bisschen wenig vorkommt, da ich überall im Internet etwas lese von mehr als 1000 euro.
Ich bin Student und habe deshalb auch wenig Geld, und das war mein erstes Vergehen dieser Art.
Und mein Anwalt meinte, ich könnte mich warscheinlich 8 Monate vom führerschein verabschieden.
Zählt der Führerschein entzug seit dem Tag wo sie ihn mir abgenommen haben, oder erst wenn das Urteil da ist ? (ich hab ihn jetzt schon über einen Monat nicht mehr)

Vielen Dank für informationen

Kopf hoch ;-)

Verfasst: 18.09.2004, 02:13
von Erik.Ode
Schaue mal hier:

http://home.t-online.de/home/ra.schiller/thema2d.htm

und arbeite an deiner Rechtschreibung !

hmm

Verfasst: 18.09.2004, 14:57
von Nebuto
Danke erstmal ...
komisch nur, dass die Seite noch in DM rechnet...
Ich frage mich auch wieviel denn in der Regel ein Tagessatz ist ?
Hab mal was gelesen von 40-60 Euro... nach Deiner Liste müsste ich dann mit mindestens 1200 Euro Strafe rechnen.
Die Polizei sagte mir aber, das man in der Regel einen Netto Lohn zahlen müsste. 1200 Euro wären dann 3 Netto Löhne für mich.
und mit mindestens 7 Monaten Fahrverbot ... ;-/


P.S. Die Rechtschreibung ist etwas was mich noch nie sonderlich berührt hat und auch im Moment unterste Priorität einnimmt ;-)

Verfasst: 18.09.2004, 19:41
von Erik.Ode
Also wenn ich die Seite des RA Schiller aufrufe, dann stehen dort Euro Preise.
Der Tagessatzt berechnet sich nach deinem Nettoeinkommen pro Monat durch 30 Tage.

Zum Beispiel: 400 Euro durch 30 mal 60 Tagessätze = ca. 800,- Euro

StGB § 40 Verhängung in Tagessätzen

(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 360 volle Tagessätze.

(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht. Unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens 5.000 Euro festgesetzt.

(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.

(4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben.


Und eine kleine Anmerkung am Rande; Du solltest mal die Reihenfolge deiner Prioritäten ändern.

Oder sind unsere Studenten heute nicht mehr in der Lage richtig zu schreiben, sich an die StVO zu halten oder über Google Informationen zu finden ????

Verfasst: 29.09.2004, 18:32
von Nebuto
Hallo

Danke Erstmal ... Die letzte Antwort is eine die mir wieder Mut macht :-)

Also noch kurz zu den Prioritäten ...

Klar STVO werd ich in Zukunft beachten und ich hab sie auch bisher "fast" immer beachtet... bin ein sehr passiver Fahrer und ich wollte echt niemanden gefährden, schliesslich bin ich auch SChleichwege gefahren bis auf die letzten 150 meter :-O


Zu Goole ... ich hab da auch nach vielen Strafrechtsseiten gesucht, leider warne viele auch verschieden, daher wollte ich mal hören ob vielleicht jemand es genauer weiss. Warscheinlich brauchte ich einfach ne bestätigung das ich nicht die 1500 Euro zahlen muss, die auf den meisten Seiten angegeben waren ... (30 Tagessätze zu 40-60 euro)

Und zu guter letzt zur Rechtschreibung...
da war ich noch nie so gut , und ich denk so lang die meisten leute verstehn was ich meine ists ja nicht weiter schlimm ... also gibt wichtigeres zu lernen, als wie man richtig schreibt :-)


naja lange redekurzer Sinnn
Vielen dank für die Infos ..
und alles Gute

Rectsscheibung

Verfasst: 30.09.2004, 01:25
von Erik.Ode
Hallo Nebuto,

schreibe wie du möchtest. War ja nur als Denkanstoß gemeint. :wink:

Is aber shen treurrog das vile zucuentige Acardäniger nicht mähr in der Lage sind nach där alden oder auch näuen rächschreibung zu schreibän.

Schön, daß wir dir helfen konnten.

Cu