Auto verkauft ohne Gewährleistung Käufer will es zurückgeben
Verfasst: 17.09.2004, 11:45
Hallo
Ich habe da mal eine Frage
Ich habe vor einer Woche mein GolfIV verkauft. Er ist Baujahr 10/1998.
Die Käuferin war bei der besichtigung des Autos sehr zufrieden und wir einigten uns auf eine Summe.
Im Kaufvertrag habe ich die Mängel die bekannt waren aufgenommen (kl. Beule Seitenteil sowie kratzer Stoßfänger hi.re)
Mehr Mängel waren am Fahrzeug nicht. (Scheckheft gepflegt)
Nun meinte die gute Dame sie fühlt sich im Auto nicht Sicher Und nannte mir folgende Mängel:
-Die Beifahrer Tür schließt schwer.
-Er soll Kühlflüssigkeit verlieren
-er soll Quitschen.
Jetzt möchte sie das ich das Auto zürck nehme und ihr das Geld zurück erstatte.
Im Vertrag steht aber dieser Text:(Vertrag von KFZ-Auskunft)
Der Verkäufer verkauft das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer. Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeug keine Gewährleistung. Es sei denn, er verkauft das KFZ als Unternehmer an einen Endverbraucher, in diesem Fall verjährt die Gewährleistungfrist nach einem Jahr ab Übergabe.
Muss ich das Auto zurücknehmen oder wie gehe ich da weiter vor.
Bitte um HILFE!!!
Ich habe da mal eine Frage
Ich habe vor einer Woche mein GolfIV verkauft. Er ist Baujahr 10/1998.
Die Käuferin war bei der besichtigung des Autos sehr zufrieden und wir einigten uns auf eine Summe.
Im Kaufvertrag habe ich die Mängel die bekannt waren aufgenommen (kl. Beule Seitenteil sowie kratzer Stoßfänger hi.re)
Mehr Mängel waren am Fahrzeug nicht. (Scheckheft gepflegt)
Nun meinte die gute Dame sie fühlt sich im Auto nicht Sicher Und nannte mir folgende Mängel:
-Die Beifahrer Tür schließt schwer.
-Er soll Kühlflüssigkeit verlieren
-er soll Quitschen.
Jetzt möchte sie das ich das Auto zürck nehme und ihr das Geld zurück erstatte.
Im Vertrag steht aber dieser Text:(Vertrag von KFZ-Auskunft)
Der Verkäufer verkauft das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer. Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeug keine Gewährleistung. Es sei denn, er verkauft das KFZ als Unternehmer an einen Endverbraucher, in diesem Fall verjährt die Gewährleistungfrist nach einem Jahr ab Übergabe.
Muss ich das Auto zurücknehmen oder wie gehe ich da weiter vor.
Bitte um HILFE!!!