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Auto reparieren, oder verkaufen?
Verfasst: 15.09.2004, 18:29
von frau holle
hallo,
wende mich mit einem problem an euch und hoffe, ihr könnt mir helfen!
hatte einen unfall, selber aber keine schuld, denn mir ist jemand ins auto gefahren!
der gutachter hat einen reparaturschaden von 1660 € festgestellt! da der wagen schon 12 jahre alt ist auch gleich den wert geschätzt mit 2500 €!
und als anhang zwei kaufangebote für 500 € mit drangehängt!
wie ist das denn nun?
1. frage.: muss das fahrzeug repariert werden?
2. frage: kann ich sagen, das fahrzeug wird verkauft und ich bekomme das geld? kann ich den käufer bestimmen?
3. frage: kann ich sagen, ich möchte das geld und lass den wagen trotzdem reparieren und fahr ihn weiter?
gruß von
frau holle

Unfall nach Gutachten abrechnen und dann verkaufen
Verfasst: 15.09.2004, 18:45
von tom
Hallo frau holle,
zu deinen Fragen:
1. frage.: muss das Fahrzeug repariert werden?
Nein!
2. frage: kann ich sagen, das Fahrzeug wird verkauft und ich bekomme das Geld? kann ich den Käufer bestimmen?
Ja!
3. frage: kann ich sagen, ich möchte das Geld und lass den wagen trotzdem reparieren und fahr ihn weiter?
Ja!
Ich würde mit der Versicherung laut Gutachten abrechnen und die 1.660 Euro kassieren. Danach würde ich das Fahrzeug mit Unfallschaden verkaufen, unterm Strich ist das immer ein Geschäft. Du kannst das Auto auch für 1000 Euro reparieren lassen und weiterfahren, dann hast du 660 Euro gut gemacht.

Verfasst: 15.09.2004, 19:05
von Gast
thanks tom,
nochmal zu frage 3!
also ich kann mir auch von der versicherung die 2500 € auszahlen lassen, trotzdem das nötigste reparieren lassen und den wagen weiterfahren!
hab ich das richtig verstanden?
gruß
yolly
Unfall nach Gutachten abrechnen
Verfasst: 15.09.2004, 19:37
von tom
Hi yolly,
jeder kann nach einem Gutachten mit der Versicherung abrechnen. Wenn du das Geld dann hast kannst du ja immer noch entscheiden was du machen willst.

Verfasst: 15.09.2004, 19:59
von yolly
hab verstanden!
lieben dank.......
gruß
yolly
Verfasst: 15.09.2004, 21:55
von frau holle yolly
muss doch noch mal nachhaken.....
kann ich es bestimmen, auf welches konto ( meins,oder reparatutwerkstatt) das geld überwiesen wird?
bei reparatur, oder bei zahlung des zeitwertes?
gruß
yolly
Schadensregulierung
Verfasst: 15.09.2004, 21:58
von tom
Hallo yolly,
das Geld von der Versicherung bekommst du wohin du willst. Das musst du nur mit der Versicherung abklären.

Verfasst: 15.09.2004, 22:12
von frau holle yolly
hi tom,
das www ist doch eine tolle sache und euer forum sowieso.........
bis demnächst mal
yolly
bin mir nicht sicher....was tun?
Verfasst: 16.09.2004, 15:54
von frau holle yolly
hi tom,
da bin ich nochmal.....
also weiss nun gar nicht was ich machen soll...aus den reihen kommen verschiedene tips.
1. mein auto ein golf III bj 92 91.000 km gelaufen reparieren lassen für 1660 euro?
2. oder geld nehmen und verkaufen? kaufangebot 900 euro!
und dann renault clio bj. 94 120.000 km gelaufen, neuer zahnriemen,
5 türer, mit servo, zentral, airbag usw. kaufen für 1800 euro?
denke da auch an steureerhöhung nächtes jahr!
wie finde ich einen entscheidung?
liebe grüse
yolly
Auto reparieren oder nicht?
Verfasst: 16.09.2004, 16:06
von tom
Hallo yolly,
ich bin ein wenig VW Fan und würde den Golf 3 einem Renault Clio vorziehen.
Ich weis nicht so genau wie schlimm der Schaden ist, wenn’s nicht so toll ist würde ich das Geld von der Versicherung nehmen und den Schaden für 500-1000 Euro richten lassen.
Dann bleibt sogar noch was übrig, und du weist was du hast.

Bei Auszahlung wird MWSt abgezogen
Verfasst: 06.10.2004, 20:09
von daddy
Bitte beachten: Wenn ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur mit der Versicherung abgerechnet wird. Also auszahlen statt reparieren, zieht diese den im Voranschlag enthaltenen MWStsatz ab. Es gibt also nicht das ganze Geld. Muss bedacht werden wenn man woanders billiger reparieren lassen will, ob sich das lohnt.
Verfasst: 16.11.2004, 14:31
von Sergik
Hi, daddy!
Ich habe auch ein Auffahrunfall gehabt und will von der Versicherung nur Geld kassieren - das Auto kann ich ja selbst reparieren.
Bitte beachten: Wenn ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur mit der Versicherung abgerechnet wird. Also auszahlen statt reparieren, zieht diese den im Voranschlag enthaltenen MWStsatz ab. Es gibt also nicht das ganze Geld.
Wieso kann ich 16 % weniger bekommen? Ist das neu? Ich bin "privatperson" und auch nicht selbstständig, das Auto ist auf mich zugelassen und nicht auf eine Firma oder so.
Ich hatte schon vor ... 3-4 Jahren (?) komplette Summe bekommen, die im Kostenvoranschlag stand,also mit MwSt. Gestern am Telefon hat mir die Dame gesagt, dass ich die Summe ohne MWST bekomme.....
Soll ich meinen Rechtsanwalt anrufen? Denn Rechtschutzversicherung will ich auch nicht umsonst zahlen
Danke!!
Sergik
Verfasst: 16.11.2004, 15:15
von Melli
die mehrwertsteuer wird aber nur bei erfolgter reperatur fällig.
und wenn du auf gutachten-bzw. kostenvoranschlagsbasis abrechnest, fällt diese mehrwertsteuer nicht an und wird auch nicht von der versicherung bezahlt.
ist schon seit längerem so und absolut im legalem rahmen.
wenn du der versicherung einen nachweis einer ordnungsgemäßen reperatur erbringst, bekomsmt du die mehrwertsteuer natürlich erstattet.